# taz.de -- Kommentar Sicherheitsverwahrung: Die Lösung klingt seltsam vertraut
       
       > Wenn sich jemand soweit von der Gesellschaft entfernt hat, dass eine
       > Sicherungsverwahrung für nötig erachtet wird, müssten die Betroffenen
       > schon während der regulären Haft besser betreut werden.
       
 (IMG) Bild: Einige Koalition: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Thomas de Maizière.
       
       Ein entlassener Sexualstraftäter irrt durch die Republik, weil ihn keiner
       zum Nachbarn haben will. Die Boulevardpresse ist in Aufregung, die Politik
       diskutiert hektisch wie der Lage Herr zu werden wäre. Dabei scheint der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Hinweis gegeben zu
       haben, wie man das Problem lösen könnte.
       
       Die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung scheint fragwürdig zu sein.
       Nicht erst der EGMR hat darauf hingewiesen, sondern auch das
       Bundesverfassungsgericht. Merkwürdigerweise scheint das keine Folgen
       gezeitigt zu haben. Dabei ist das, was die Gerichte verlangen, einleuchtend
       und wohl bekannt: Gefangene sollen auf eine Wiedereingliederung in die
       Gesellschaft vorbereitet werden.
       
       Vielleicht besteht das Problem darin, dass das ja Teil des Strafvollzugs
       sein soll. Dabei geriet in Vergessenheit, dass im Strafvollzug auch die
       Sühne wesentlich ist und die Dauer der Haft mitbestimmt. Ist die Tat
       gesühnt, bleiben nur noch der Schutz der Gesellschaft und die
       Resozialisierung als Rechtfertigung des Freiheitsentzugs.
       
       Jeder Mensch verdient eine Chance. Hat er sich soweit von der Gesellschaft
       entfernt, dass eine Sicherungsverwahrung für nötig erachtet wird, müssten
       die Betroffenen schon während der regulären Haft besser betreut werden. Im
       manchen Fällen könnte sich dann eine Sicherungsverwahrung erübrigen.
       
       2 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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