# taz.de -- Nach Klage von Thor Steinar: Storch Heinar gewinnt Prozess
       
       > Die Klage der bei Neonazis beliebten Modemarke Thor Steinar wurde vor
       > Gericht abgewiesen: Das Satireprojekt Storch-Heinar darf sich auf die
       > Kunstfreiheit berufen und weiter produzieren.
       
 (IMG) Bild: Darf weiter mit Satirestörchen bekämpft werden: die von Rechtsextremen gekaufte Modemarke Thor Steinar.
       
       NÜRNBERG afp | Im Markenrechtsstreit zwischen der bei Rechtsextremen
       beliebten Modemarke Thor Steinar und dem Satireprojekt Storch Heinar hat
       das Unternehmen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht
       Nürnberg wies in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Klage der
       Herstellerin der Marke Thor Steinar gegen die Storch-Heinar-Erfinder um den
       SPD-Landtagsabgeordneten Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern
       weitgehend ab. Das Zeichen Storch Heinar darf demnach weiter verwendet
       werden.
       
       Brodkorb wollte nach eigenen Angaben durch den Storch der Arbeit gegen
       Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note geben, Thor Steinar
       dagegen sah seine Produkte verunglimpft. Die Jungsozialisten in
       Mecklenburg-Vorpommern druckten den Storch auf Hemden, Pullover und Tassen.
       
       Mal kommt dieser mit dem Schriftzug "Kriminelle Inländer" daher, mal in
       Anspielung auf die Nazi-Größe Rudolf Hess als "debiler Rudolf" mit
       Flugzeug. Die Firma Mediatex bedruckt T-Shirts oder Kapuzenpullover – wenn
       auch keineswegs ausschließlich – gern mit Runen, Totenköpfen und
       altdeutschen Schriftzügen. Diese Symbole spielen an auf Wikinger, Germanen
       und nordische Götter.
       
       Die Bekleidungsfirma wollte die Storch-Heinar-Erfinder nun vor Gericht
       verpflichten, das Zeichen nicht mehr zu benutzen. Zudem verlangte das
       Unternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Nürnberg sah aber nach eigenen
       Angaben keine Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrechts. Es
       bestehe keine Verwechslungsgefahr von Storch Heinar mit Thor Steinar,
       erklärte das Gericht. Die Waren des Unternehmens würden auch nicht
       herabgesetzt oder verunglimpft.
       
       Ein Verbot scheitert nach Auffassung der Richter schon daran, dass sich die
       Storch-Heinar-Erfinder bei einer satirischen Auseinandersetzung auf
       Meinungs- und Kunstfreiheit berufen könnten.
       
       11 Aug 2010
       
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