# taz.de -- Diskussion um Google Street View: Innenminister warnt vor Schnellschüssen
       
       > Innenminister De Maizière bremst Forderungen nach gesetzlichen Regelungen
       > für den Internetdienst Google Street View. Ministerin Aigner kritisiert,
       > die Widerspruchsfrist sei zu kurz.
       
 (IMG) Bild: "I prefer not to be....": Reflexhafte Abneigung - ein deutsches Phänomen?
       
       BERLIN dpa/apn | Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen
       des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View
       warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen.
       "Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich", sagte er den Stuttgarter
       Nachrichten. "Aber es wird keinen Schnellschuss geben." Die Bundesregierung
       werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme zeitnah Lösungsvorschläge
       vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und
       Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten
       angemahnt.
       
       Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die
       Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von
       Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie
       oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Aigner sagte im
       Bayerischen Rundfunk: "Die Widerspruchsfrist für die jetzt 20 betroffenen
       Städte (...) halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer,
       die jetzt gerade in den Ferien sind. Da halte ich eine Verlängerung für
       zwingend erforderlich." Sie werde daher weiter mit Google verhandeln.
       
       Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu
       kurz. "Das ist lächerlich", sagte er Handelsblatt Online. "Entweder Google
       ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können -
       die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen -, oder
       der Bundestag muss das klarstellen."
       
       Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet
       aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse
       darin klar definiert sein, "was zulässig ist und was nicht". Der
       SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender
       Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums
       machen dürfe.
       
       Die Grünen werfen der Bundesregierung "Komplettversagen" vor. Seit Monaten
       sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur
       unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich
       verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der
       Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, Handelsblatt Online. Es sei
       schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin
       bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses
       einzureichen. Untzer anderem hatte FDP-Vizekanzler Guido Westerwelle
       mitgeteilt, dass er sein Haus nicht im Internet veröffentlicht sehen wolle.
       Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, so Volker Beck, sowohl
       wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und
       Bürger im Blick zu behalten.
       
       Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen appelliert an die Politik,
       rasch klare Bedingungen für Straßenansichtsdienste im Internet zu schaffen.
       Es bedarf einer gesetzlichen Verankerung des Recht auf Widerspruchs.
       Dennoch warnen die Verbraucherzentralen vor überzogenen Reaktionen. "Das
       Ausmaß der aktuellen Debatte trägt eher zur Verunsicherung, denn zur
       Sensibilisierung bei", so Falk Lüke, Referent im
       Verbraucherzentralen-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Auf
       dessen [1][Internetseite] lassen sich auch Informationen dazu finden, wie
       Einspruch gegen das ins Netz stellen von Häusern und Wohnungen erhoben
       werden kann.
       
       Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert Google für das
       Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und
       Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben. Dadurch nähre
       Google die Angst, dass die kurze Frist zum Widerruf nur eine
       Beruhigungspille ist, die Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete
       Tatsachen gestellt würden.
       
       16 Aug 2010
       
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