# taz.de -- Schweizer Volksinitiative: Giftspritze für Sexualmörder
       
       > Eine Volksinitiative will die Todesstrafe wieder einführen. Doch das
       > verstößt gegen die entsprechenden Zusatzprotokolle der Europäischen
       > Menschenrechtskonvention.
       
 (IMG) Bild: Mehr Symbol als Wille: die Initiative für die Giftspritze als Strafe.
       
       GENF taz | In der Schweiz soll die Todesstrafe 68 Jahre nach ihre
       Abschaffung für "Mord mit sexuellem Missbrauch" wieder eingeführt werden.
       Das verlangt eine Volksinitiative, der die Regierung in Bern am Dienstag
       nach Prüfung auf ihre formale Korrektheit grünes Licht erteilte.
       
       Gelingt es der Initiative, bis spätestens 24. Februar 2012 mindestens
       100.000 Unterschriften zu sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung. Die
       tatsächliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz würde nach
       bislang geäußerter mehrheitlicher Meinung von JuristInnen sowie von
       PolitikerInnen der Mitte und des linksgrünen Lagers allerdings gegen das
       Völkerrecht verstoßen.
       
       Die Volksinitiative fordert die Todesstrafe für Personen, die "in
       Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung
       oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen". Die
       Hinrichtung des Täters ist "innerhalb von drei Monaten" nach einem
       endgültigen Gerichtsurteil zu vollziehen. Die Hinrichtungsmethode soll das
       Gericht festlegen.
       
       Lanciert wurde die Initiative von einem siebenköpfigen Komitee, das nach
       eigenen Angaben "parteipolitisch unabhängig" ist. Sprecher Marcel Graf
       erklärte, dem Staat müsse "ein Instrument zu Ahnung extremer Verbrechen
       zurückgegeben werden". Anlass war ein Sexualverbrechen in Grafs Umfeld.
       
       Mit der Einführung des Strafgesetzbuches im Jahre 1942 hatte die Schweiz
       die Todesstrafe zunächst in Friedenszeiten abgeschafft. 1992 wurde sie auch
       aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. In der eidgenössischen
       Bundesverfassung ist die Todesstrafe ausdrücklich verboten. All diese
       nationalen Bestimmungen könnten theoretisch zwar durch eine Volksabstimmung
       verändert werden. Doch die Schweiz hat auch die Zusatzprotokolle 6 und 13
       zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, mit denen die
       Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abgeschafft wird.
       
       Nach Überzeugung des renommierten Zürcher Verfassungsjuristen Daniel Thürer
       sind die EMRK und ihre Zusatzprotokolle "zwingendes Völkerrecht". Deshalb
       müsse das Parlament die Volksinitiative, sollte sie tatsächlich die
       erforderlichen 100.000 Unterschriften erhalten, noch vor einer
       Volksabstimmung "für ungültig erklären". Ähnlich äußerten sich auch
       PolitikerInnen der Mitteparteien CVP und FDP sowie der Sozialdemokraten und
       der Grünen.
       
       Keine Reaktion kam bislang von der rechtspopulistischen SVP des früheren
       Justizministers Christoph Blocher. Als 1997 ein SVP-Mitglied eine
       Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe startete, wurde er noch von
       seiner Partei ausgebremst. Doch seitdem ist die SVP zur stärksten Partei
       geworden - mit Themen und Initiativen, die auf "mehr Sicherheit" setzen vor
       "kriminellen Ausländern", Muslimen und anderen inneren und äußeren
       "Bedrohungen".
       
       24 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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