# taz.de -- Datenschutz für Arbeitnehmer: Keine Kameras im Spind
       
       > Keine beliebigen Gesundheitstests, kein Schnüffeln in sozialen
       > Netzwerken: Arbeitnehmer sollen künftig besseren Datenschutz genießen.
       > Offene Überwachung könnte aber einfacher werden.
       
 (IMG) Bild: So ist's erlaubt: Offen sichtbare Videoüberwachung vor der Unternehmenszentrale der Deutschen Post in Bonn.
       
       BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Regeln für den Umgang mit
       Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern beschlossen. Damit reagiert
       Schwarz-Gelb auf Überwachungsskandale bei Unternehmen wie Lidl, Bahn und
       Telekom. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und sorge für einen
       "ausgewogenen Ausgleich" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sagte
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Deutsche Gewerkschaftsbund
       (DGB) übte hingegen scharfe Kritik. DGB-Chef Michael Sommer sprach von
       "Gummiparagrafen", die das Ausspionieren von Beschäftigten ermöglichten.
       
       In dem Gesetzentwurf wird unter anderem geregelt, dass vor einer
       Einstellung gesundheitliche Untersuchungen nur zulässig sein sollen, wenn
       sie für den jeweiligen Job relevant sind. So soll ein Chirurg auf eine
       HIV-Infektion untersucht werden können, nicht aber eine Sekretärin. Grenzen
       setzt die Regierung den Arbeitgebern auch beim Ausforschen von potenziellen
       Mitarbeitern im Netz. So sollen Chefs zwar Infos über Bewerber ergoogeln
       können, über soziale Netzwerke wie Facebook aber nicht recherchieren
       dürfen. Kritik, dass dies nicht überprüfbar sei, wies de Maizière zurück.
       Man könne auch nur schwer kontrollieren, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber
       aus diskriminierenden Motiven ablehne. Dennoch sei es gut, dass es Gesetze
       gebe, die das verbieten.
       
       In Zukunft sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch nicht mehr heimlich per
       Video überwachen dürfen, selbst wenn ein konkreter Verdacht auf eine
       Straftat besteht. Eingesetzt werden kann in solchen Fällen aber ein
       Privatdetektiv. Relativ niedrig sind in dem Gesetzentwurf die Hürden für
       eine offene Videoüberwachung in den Betrieben. "Das wird zu einer
       Ausweitung führen", prophezeit denn auch Thilo Weichert,
       Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein.
       
       Weitgehend positiv bewertete hingegen der Bundesdatenschutzbeauftragte
       Peter Schaar das geplante Gesetz. Er sprach von einem "tragfähigen
       Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung" darstelle. Kritik übte er
       aber an dem automatischen Abgleich von Beschäftigtendaten, den das Gesetz
       Arbeitgebern auch ohne Anlass ermöglicht. Mit dieser innerbetrieblichen
       Rasterfahndung sollen Firmen Korruption bekämpfen können - ein Punkt, der
       den Gewerkschaften aufstößt. Die Aufklärung von Korruption gehöre in die
       Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft, sagte DGB-Chef Sommer.
       
       25 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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