# taz.de -- Vorwürfe gegen Wikileaks-Kopf Assange: Ermittlungen wegen Belästigung
> Die schwedische Staatsanwaltschaft wird gegen Wikileaks-Gründer Assange
> nicht mehr wegen Verdachts der Vergewaltigung ermitteln. Es werde aber
> ein Verfahren wegen Belästigung eingeleitet.
(IMG) Bild: Weist die Vorwürfe zurück: Julian Assange.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Wikileaks-Grüner Julian
Assange wegen Verdachts der Vergewaltigung sind endgültig vom Tisch, teilte
die Anklagebehörde in Stockholm am Mittwoch mit. Es werde aber ein
Ermittlungsverfahren wegen „Belästigung“ gegen ihn eingeleitet werden.
Grundlage hierfür seien die Angaben einer der beiden Frauen, die sich Ende
vergangener Woche bei der Polizei gemeldet hatten. Diese hatten Aussagen
gemacht, die zunächst zum Erlass eines Haftbefehls wegen Vergewaltigung
geführt hatten. Der dann wenige Stunden später wieder aufgehoben worden
war. Der jetzige Tatverdacht bezieht sich laut Mitteilung von
Oberstaatsanwältin Eva Finné ausdrücklich auf „Belästigung“ einer der
beiden Frauen. Nicht auf den nach schwedischem Strafgesetz ebenfalls
möglichen speziellen Strafvorwurf „sexuelle Belästigung“. Der Beschluss war
„nicht glasklar“, teilte Finné mit.
Laut dem fraglichen Straftatbestand gilt als Belästigung („Ofredande“) ein
„handgreifliches oder anderes rücksichtloses Benehmen“. Auch Mobbing oder
telefonische bzw. briefliche Belästigung werden davon erfasst. Als Strafe
drohen Geldbuße oder Haft bis zu einem Jahr. Welche Vorgänge diesen
Tatvorwurf genau begründen sollen, ist offiziell noch nicht bekannt. Eine
31-jährige Schwedin, welche einen Teil der Vorwürfe gegen Assange erhoben
hatte, hatte diesen im Rahmen von dessen Schwedenaufenthalt, speziell einem
von einer sozialdemokratischen Organisation veranstalteten Vortrag
zeitweise betreut. In einem Zeitungsinterview hatte sie ihm später
vorgeworfen, ein „schiefes Frauenbild“ zu haben und „Probleme damit, ein
Nein zu akzeptieren“.
Julian Assange soll in den nächsten Tagen zu dem gegen ihn erhobenen
Vorwurf angehört werden. Claes Borgström, der Anwalt der beiden Frauen
kritisierte den Beschluss der Verfahrenseinstellung. Er könne nicht
nachvollziehen, warum das „was einmal von einer Staatsanwältin als
Vergewaltigung eingestuft wurde, nun nicht einmal mehr sexuelle Belästigung
gewesen sein soll“. Er werde daher gegen diesen Beschluss Beschwerde
einlegen.
25 Aug 2010
## AUTOREN
(DIR) Reinhard Wolff
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