# taz.de -- Vorwürfe gegen Wikileaks-Kopf Assange: Ermittlungen wegen Belästigung
       
       > Die schwedische Staatsanwaltschaft wird gegen Wikileaks-Gründer Assange
       > nicht mehr wegen Verdachts der Vergewaltigung ermitteln. Es werde aber
       > ein Verfahren wegen Belästigung eingeleitet.
       
 (IMG) Bild: Weist die Vorwürfe zurück: Julian Assange.
       
       Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Wikileaks-Grüner Julian
       Assange wegen Verdachts der Vergewaltigung sind endgültig vom Tisch, teilte
       die Anklagebehörde in Stockholm am Mittwoch mit. Es werde aber ein
       Ermittlungsverfahren wegen „Belästigung“ gegen ihn eingeleitet werden.
       
       Grundlage hierfür seien die Angaben einer der beiden Frauen, die sich Ende
       vergangener Woche bei der Polizei gemeldet hatten. Diese hatten Aussagen
       gemacht, die zunächst zum Erlass eines Haftbefehls wegen Vergewaltigung
       geführt hatten. Der dann wenige Stunden später wieder aufgehoben worden
       war. Der jetzige Tatverdacht bezieht sich laut Mitteilung von
       Oberstaatsanwältin Eva Finné ausdrücklich auf „Belästigung“ einer der
       beiden Frauen. Nicht auf den nach schwedischem Strafgesetz ebenfalls
       möglichen speziellen Strafvorwurf „sexuelle Belästigung“. Der Beschluss war
       „nicht glasklar“, teilte Finné mit.
       
       Laut dem fraglichen Straftatbestand gilt als Belästigung („Ofredande“) ein
       „handgreifliches oder anderes rücksichtloses Benehmen“. Auch Mobbing oder
       telefonische bzw. briefliche Belästigung werden davon erfasst. Als Strafe
       drohen Geldbuße oder Haft bis zu einem Jahr. Welche Vorgänge diesen
       Tatvorwurf genau begründen sollen, ist offiziell noch nicht bekannt. Eine
       31-jährige Schwedin, welche einen Teil der Vorwürfe gegen Assange erhoben
       hatte, hatte diesen im Rahmen von dessen Schwedenaufenthalt, speziell einem
       von einer sozialdemokratischen Organisation veranstalteten Vortrag
       zeitweise betreut. In einem Zeitungsinterview hatte sie ihm später
       vorgeworfen, ein „schiefes Frauenbild“ zu haben und „Probleme damit, ein
       Nein zu akzeptieren“.
       
       Julian Assange soll in den nächsten Tagen zu dem gegen ihn erhobenen
       Vorwurf angehört werden. Claes Borgström, der Anwalt der beiden Frauen
       kritisierte den Beschluss der Verfahrenseinstellung. Er könne nicht
       nachvollziehen, warum das „was einmal von einer Staatsanwältin als
       Vergewaltigung eingestuft wurde, nun nicht einmal mehr sexuelle Belästigung
       gewesen sein soll“. Er werde daher gegen diesen Beschluss Beschwerde
       einlegen.
       
       25 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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