# taz.de -- Prozessauftakt Winnenden: Amokläufer-Vater droht Haftstrafe
       
       > Das Stuttgarter Landgericht schließt im Prozess um den Vater des
       > Amokläufers Tim K. eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht aus.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess hat noch einmal die Diskussion über das Waffenrecht ausgelöst.
       
       STUTTGART taz | Der Vater des Amokläufers von Winnenden könnte wegen
       fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Bei der Prozesseröffnung am
       Donnerstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sich der 51-Jährige auch
       "der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung
       schuldig gemacht" habe. Der Vorsitzende Richter schloss eine entsprechende
       Verurteilung nicht aus. In diesem Fall würde dem Vater von Tim K. eine
       mehrjährige Haftstrafe drohen. Bislang steht der Angeklagte nur wegen
       Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Landgericht Stuttgart.
       
       Er hatte die Tatwaffe unverschlossen in seinem Schlafzimmer aufbewahrt. Im
       März vergangenen Jahres nahm sich Tim K. die Pistole und tötete in der
       Albertville-Realschule im baden-württembergischen Winnenden 9 Schüler und 3
       Lehrer. Auf der anschließenden Flucht erschoss er drei weitere Menschen und
       anschließend sich selbst.
       
       Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete bereits im Vorfeld auf
       fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Das Landgericht hatte sich jedoch
       bei der Zulassung der Anklage zunächst dafür entschieden, sie auf den
       Verstoß gegen das Waffengesetz zu beschränken. Der 17-jährige Sohn hätte
       den Zugangscode zum Waffenschrank gekannt, sodass die Tat auch bei
       rechtmäßiger Aufbewahrung passiert wäre. Nun wird zu klären sein, ob Tims
       Vater hätte wissen können, was sein Sohn plante, und damit tatsächlich
       fahrlässig gehandelt hat.
       
       In einer Eröffnungserklärung sprachen die Verteidiger am Donnerstag ihr
       Mitgefühl für alle Betroffenen aus. "Auch unser Mandant gehört zu den
       Trauernden", sagte Rechtsanwalt Hubert Gorka. Gleichzeitig forderte er, von
       einer Strafe für ihren Mandanten abzusehen, da er bereits mit schweren
       Folgen wie soziale Isolierung und Verlust der früheren Identität zu leben
       habe. Der Angeklagte ließ über seine Anwälte erklären, dass er und seine
       Frau es als "menschliches Versagen" empfänden, dass sie nichts gemerkt
       hätten.
       
       Noch nie wurden Eltern eines Amokläufers gerichtlich belangt. Für die
       Verhandlung sind 27 Tage angesetzt.
       
       Der Prozess hat noch einmal eine Diskussion über das deutsche Waffenrecht
       ausgelöst. Während die Grünen Schusswaffen gänzlich aus Privathaushalten
       verbannen wollen, fordert der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel intensivere
       Waffenkontrollen.
       
       17 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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