# taz.de -- Ausschreibung an der FU: Vergebliche Öko-Kriterien
       
       > Die Freie Universität hält sich bei einem Neubau nicht an das
       > Vergaberecht. Sie missachtet Umweltvorgaben - was etwa zu höherem
       > Energieverbrauch führen könnte.
       
 (IMG) Bild: Auch Klimaanlagen sucht die FU - doch die Umwelt bleibt auf der Strecke.
       
       Die Freie Universität Berlin (FU) ignoriert Umweltvorschriften des neuen
       Ausschreibe- und Vergabegesetzes: Der Ressourcenverbrauch wird beim Einkauf
       von Produkten nicht in der Form berücksichtigt, wie das Gesetz es
       vorschreibt. Damit riskiert die Uni, dass sie Produkte einkauft, die
       besonders günstig sind, aber auf lange Sicht höhere Kosten verursachen und
       die Umwelt schädigen. Zudem könnte das Ergebnis der Ausschreibung von
       unterlegenen Konkurrenten angefochten werden, was massive Verzögerungen zur
       Folge hätte.
       
       Das Ausschreibe- und Vergabegesetz, das im Juli in Kraft getreten war,
       gehört zu den Kernprojekten der rot-roten Koalition in dieser
       Legislaturperiode. Es bestimmt, nach welchen Regeln der Senat, die Bezirke,
       die landeseigenen Unternehmen und andere öffentlichen Auftraggeber Produkte
       und Dienstleistungen bei Privatunternehmen einkaufen. Dabei geht es um ein
       Auftragsvolumen von vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr.
       
       Der in der Öffentlichkeit am stärksten diskutierte Punkt des Gesetzes ist
       der Mindestlohn von 7,50 Euro brutto bei öffentlichen Aufträgen. Daneben
       macht das Gesetz noch eine Reihe weiterer Vorgaben, insbesondere zum
       ökologischen Einkauf. Bei Großeinkäufen sind etwa bei der Entscheidung,
       welcher Anbieter den Zuschlag erhält, laut Gesetz "die vollständigen
       Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu
       berücksichtigen".
       
       Mit dieser Vorschrift wollte das Abgeordnetenhaus verhindern, dass die
       Verwaltung zum Beispiel elektrische Geräte beschafft, die im Einkauf
       günstig sind, aber im Betrieb viel Strom verbrauchen. Die Vorschrift sollte
       nicht nur die Umwelt schonen, sondern auf lange Sicht auch den
       Landeshaushalt.
       
       Die Freie Universität baut derzeit in Zehlendorf ein neues Forschungshaus
       für Molekulare Veterinärmedizin. In dem rund 25 Millionen Euro teuren
       Neubau mit Hochsicherheitslabor sollen etwa die Institute für Virologie,
       Immunologie und Molekularbiologie sowie Mikrobiologie und Tierseuchen
       einziehen. In einer Reihe von europaweiten Ausschreibungen sucht die
       Universität nach Lieferanten von Klimaanlagen, Stromtransformatoren,
       Feuerlöschanlagen, Rohrleitungen und Metalltüren. "Das Kriterium der
       Lebenszykluskosten wurde bei dieser konkreten Ausschreibung noch nicht als
       Zuschlagskriterium genannt, weil es dazu noch keine Normen gibt", schreibt
       die Universität als Antwort auf eine taz-Anfrage. Derzeit würde lediglich
       bei der Entscheidung, welche Art von Produkt überhaupt ausgeschrieben wird,
       auch auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet. Wenn ein Angebot
       noch besser ist als vorgegeben, erhält es aber keinen Extra-Bonus - genau
       dazu soll die Abfrage der Lebenszykluskosten dienen.
       
       In einem Punkt hat die Uni Recht: Der Senat hat zu dem Gesetz tatsächlich
       noch keine Ausführungsvorschriften mit detaillierten Normen erlassen. Darin
       könnte der Senat für alle öffentlichen Auftraggeber vorschreiben, wie
       konkret die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden sollen. Die
       Umweltverwaltung will die Vorschriften rasch ausarbeiten, danach werden sie
       noch der EU vorgelegt und erst danach kann der Senat sie beschließen -
       Zeitpunkt ungewiss.
       
       Doch für die FU dürfte das keine Rolle spielen. Die Vorgaben in einem
       Gesetz müssen "auch berücksichtigt werden, wenn die Ausführungsvorschriften
       noch nichts derart Konkretes enthalten", erläutert Christian Pestalozza,
       emeritierter Staatsrechtsprofessor der FU. Das ergibt sich schon aus dem
       Prinzip der Gewaltenteilung: Was die Volksvertreter in ein Gesetz gießen,
       muss die Verwaltung beachten.
       
       Das weiß auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die innerhalb des
       Senats mit Abstand die meisten europaweiten Ausschreibungen veröffentlicht.
       "Solange keine Verwaltungsvorschriften vorliegen, werden die gesetzlichen
       Vorgaben im Einzelfall individuell umgesetzt", erläutert Petra Rohland,
       Sprecherin von Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD).
       
       Das geschieht zum Beispiel bei den Ausschreibungen für den Bau eines neuen
       Gefängnisses. Aus ganz Europa können sich Firmen bewerben, die die sieben
       Gefängnisaufzüge liefern wollen. Bei der Entscheidung über den Zuschlag
       spielt nicht nur der Einkaufspreis eine Rolle. Rohland: "In den
       Ausschreibungsunterlagen werden die Wartungskosten für vier Jahre
       abgefragt, und sie fließen im vollen Umfang in die Bewertung ein."
       
       Auch die Charité und die BVG berücksichtigen die Lebenszykluskosten beim
       Einkauf von Tiefkühlschränken beziehungsweise Leuchten. Es gibt allerdings
       hunderte weitere Vergabestellen in Berlin - eine Übersicht, welche von
       ihnen sich an das Gesetz halten, gibt es nicht.
       
       Die FU riskiert mit ihrem Gesetzesverstoß noch mehr als nur einen Schaden
       für die Umwelt und ihren Haushalt. Gabriele Soth-Schulz, die in der
       Vergabekammer bei der Wirtschaftsverwaltung mit darüber entscheidet, ob ein
       Vergabeverfahren aufgehoben wird, möchte zwar grundsätzlich vorab keine
       rechtlichen Beurteilungen abgeben. Doch, ganz allgemein, könne "die
       Fehlerhaftigkeit von Zuschlagskriterien - nach ordnungsgemäßer Rüge -
       durchaus Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens sein". Jedes Unternehmen,
       das sich vergeblich beworben hat, kann das Verfahren einleiten. Aber nicht
       einmal das ist notwendig. Soth-Schulz: "Bei entsprechender Schwere eines
       Verstoßes kann die Vergabekammer diesen von Amts wegen aufgreifen." Die
       Folge: Die Ausschreibung beginnt von vorn.
       
       27 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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