# taz.de -- Ausschreibung an der FU: Vergebliche Öko-Kriterien
> Die Freie Universität hält sich bei einem Neubau nicht an das
> Vergaberecht. Sie missachtet Umweltvorgaben - was etwa zu höherem
> Energieverbrauch führen könnte.
(IMG) Bild: Auch Klimaanlagen sucht die FU - doch die Umwelt bleibt auf der Strecke.
Die Freie Universität Berlin (FU) ignoriert Umweltvorschriften des neuen
Ausschreibe- und Vergabegesetzes: Der Ressourcenverbrauch wird beim Einkauf
von Produkten nicht in der Form berücksichtigt, wie das Gesetz es
vorschreibt. Damit riskiert die Uni, dass sie Produkte einkauft, die
besonders günstig sind, aber auf lange Sicht höhere Kosten verursachen und
die Umwelt schädigen. Zudem könnte das Ergebnis der Ausschreibung von
unterlegenen Konkurrenten angefochten werden, was massive Verzögerungen zur
Folge hätte.
Das Ausschreibe- und Vergabegesetz, das im Juli in Kraft getreten war,
gehört zu den Kernprojekten der rot-roten Koalition in dieser
Legislaturperiode. Es bestimmt, nach welchen Regeln der Senat, die Bezirke,
die landeseigenen Unternehmen und andere öffentlichen Auftraggeber Produkte
und Dienstleistungen bei Privatunternehmen einkaufen. Dabei geht es um ein
Auftragsvolumen von vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Der in der Öffentlichkeit am stärksten diskutierte Punkt des Gesetzes ist
der Mindestlohn von 7,50 Euro brutto bei öffentlichen Aufträgen. Daneben
macht das Gesetz noch eine Reihe weiterer Vorgaben, insbesondere zum
ökologischen Einkauf. Bei Großeinkäufen sind etwa bei der Entscheidung,
welcher Anbieter den Zuschlag erhält, laut Gesetz "die vollständigen
Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu
berücksichtigen".
Mit dieser Vorschrift wollte das Abgeordnetenhaus verhindern, dass die
Verwaltung zum Beispiel elektrische Geräte beschafft, die im Einkauf
günstig sind, aber im Betrieb viel Strom verbrauchen. Die Vorschrift sollte
nicht nur die Umwelt schonen, sondern auf lange Sicht auch den
Landeshaushalt.
Die Freie Universität baut derzeit in Zehlendorf ein neues Forschungshaus
für Molekulare Veterinärmedizin. In dem rund 25 Millionen Euro teuren
Neubau mit Hochsicherheitslabor sollen etwa die Institute für Virologie,
Immunologie und Molekularbiologie sowie Mikrobiologie und Tierseuchen
einziehen. In einer Reihe von europaweiten Ausschreibungen sucht die
Universität nach Lieferanten von Klimaanlagen, Stromtransformatoren,
Feuerlöschanlagen, Rohrleitungen und Metalltüren. "Das Kriterium der
Lebenszykluskosten wurde bei dieser konkreten Ausschreibung noch nicht als
Zuschlagskriterium genannt, weil es dazu noch keine Normen gibt", schreibt
die Universität als Antwort auf eine taz-Anfrage. Derzeit würde lediglich
bei der Entscheidung, welche Art von Produkt überhaupt ausgeschrieben wird,
auch auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet. Wenn ein Angebot
noch besser ist als vorgegeben, erhält es aber keinen Extra-Bonus - genau
dazu soll die Abfrage der Lebenszykluskosten dienen.
In einem Punkt hat die Uni Recht: Der Senat hat zu dem Gesetz tatsächlich
noch keine Ausführungsvorschriften mit detaillierten Normen erlassen. Darin
könnte der Senat für alle öffentlichen Auftraggeber vorschreiben, wie
konkret die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden sollen. Die
Umweltverwaltung will die Vorschriften rasch ausarbeiten, danach werden sie
noch der EU vorgelegt und erst danach kann der Senat sie beschließen -
Zeitpunkt ungewiss.
Doch für die FU dürfte das keine Rolle spielen. Die Vorgaben in einem
Gesetz müssen "auch berücksichtigt werden, wenn die Ausführungsvorschriften
noch nichts derart Konkretes enthalten", erläutert Christian Pestalozza,
emeritierter Staatsrechtsprofessor der FU. Das ergibt sich schon aus dem
Prinzip der Gewaltenteilung: Was die Volksvertreter in ein Gesetz gießen,
muss die Verwaltung beachten.
Das weiß auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die innerhalb des
Senats mit Abstand die meisten europaweiten Ausschreibungen veröffentlicht.
"Solange keine Verwaltungsvorschriften vorliegen, werden die gesetzlichen
Vorgaben im Einzelfall individuell umgesetzt", erläutert Petra Rohland,
Sprecherin von Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD).
Das geschieht zum Beispiel bei den Ausschreibungen für den Bau eines neuen
Gefängnisses. Aus ganz Europa können sich Firmen bewerben, die die sieben
Gefängnisaufzüge liefern wollen. Bei der Entscheidung über den Zuschlag
spielt nicht nur der Einkaufspreis eine Rolle. Rohland: "In den
Ausschreibungsunterlagen werden die Wartungskosten für vier Jahre
abgefragt, und sie fließen im vollen Umfang in die Bewertung ein."
Auch die Charité und die BVG berücksichtigen die Lebenszykluskosten beim
Einkauf von Tiefkühlschränken beziehungsweise Leuchten. Es gibt allerdings
hunderte weitere Vergabestellen in Berlin - eine Übersicht, welche von
ihnen sich an das Gesetz halten, gibt es nicht.
Die FU riskiert mit ihrem Gesetzesverstoß noch mehr als nur einen Schaden
für die Umwelt und ihren Haushalt. Gabriele Soth-Schulz, die in der
Vergabekammer bei der Wirtschaftsverwaltung mit darüber entscheidet, ob ein
Vergabeverfahren aufgehoben wird, möchte zwar grundsätzlich vorab keine
rechtlichen Beurteilungen abgeben. Doch, ganz allgemein, könne "die
Fehlerhaftigkeit von Zuschlagskriterien - nach ordnungsgemäßer Rüge -
durchaus Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens sein". Jedes Unternehmen,
das sich vergeblich beworben hat, kann das Verfahren einleiten. Aber nicht
einmal das ist notwendig. Soth-Schulz: "Bei entsprechender Schwere eines
Verstoßes kann die Vergabekammer diesen von Amts wegen aufgreifen." Die
Folge: Die Ausschreibung beginnt von vorn.
27 Sep 2010
## AUTOREN
(DIR) Sebastian Heiser
(DIR) Sebastian Heiser
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(DIR) Lieferketten
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