# taz.de -- Kirche pro Volksbegehren: Wassertisch setzt auf Gott
       
       > Auch die Kirchen bekennen sich zum Volksbegehren für die Offenlegung der
       > "Wasserverträge". Initiatoren optimistisch.
       
       Knapp drei Wochen vor Ende des Wasservolksbegehrens wächst bei den
       Initiatoren der Optimismus. "Die Zeichen stehen gut, dass wir die
       benötigten Unterschriften erreichen", sagte die Aktivistin Ulrike von
       Wiesenau am Freitag. Mit dem Volksbegehren will die Initiative die
       Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vor
       elf Jahren erreichen.
       
       Zum neuen Optimismus dürfte auch beitragen, dass die Kirchen sich nun
       öffentlich hinter das Anliegen des Volksbegehrens gestellt haben. "Hier
       scheint etwas so schlecht gemacht worden zu sein, dass man es nicht
       veröffentlichen möchte, weil dann die Kritik so groß würde", sagt Reinhard
       Dalchow, Umweltbeauftragter der evangelischen Kirche. Die Unterstützung der
       Kirchen sei nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine praktische. "Wir
       hören von vielen Gemeinden, wo von der Kanzel dafür aufgerufen wird, zu
       unterschreiben", erklärt Wolfgang Klose, Vorsitzender des Diözesenrats der
       Katholiken. Auch wenn keiner der beiden konkrete Zahlen nennen kann - beide
       betonen, dass nach vielen Gottesdiensten gesammelt würde und zahlreiche
       Unterschriftenlisten noch nicht abgegeben worden seien. Erst in dieser
       Woche hatte die Landeswahlleiterin die Zahl von 105.000 abgegebenen
       Unterschriften bekannt gegeben.
       
       Die Hoffnung der Beteiligten, die für einen Volksentscheid nötigen 172.000
       Unterschriften zusammenzubekommen, liegt damit auch auf den externen
       Verbänden. Die sind durchaus heterogen: Nicht nur die Kirchen beteiligen
       sich, sondern auch Gewerkschaften, die DKP genauso wie ein
       Kleingärtnerverband.
       
       Währenddessen hat der Verein "Mehr Demokratie" einen Antrag auf
       Veröffentlichung der Verträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
       gestellt. "Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sich selbst ein Urteil
       darüber bilden können, was damals zur Privatisierung der Wasserbetriebe
       vereinbart wurde", sagt Vorstandssprecher Michael Efler. Trotzdem
       unterstütze der Verein weiterhin das Volksbegehren. Das sei "unabdingbar",
       um bei Nachverhandlungen Druck auf den Senat auszuüben. Die Vertragspartner
       müssen laut IFG neu verhandeln, wenn in Verträgen eine
       Geheimhaltungsklausel steht. Erst, wenn sie sich nicht einigen können und
       das Geheimhaltungsinteresse nicht erheblich überwiegt, muss der
       Originalvertrag offengelegt werden. SVENJA BERGT
       
       2 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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