# taz.de -- Kommentar Polizeigewalt: Fäuste unter Kontrolle halten
       
       > Das Amtsgericht stellt klar: "Schubser" sind kein Kavaliersdelikt.
       > Polizisten müssen sich auch in aufgeheizten Situationen endlich
       > zurücknehmen.
       
 (IMG) Bild: Der Schlag in den Rücken - festgehalten auf Youtube
       
       Ruppige Szenen wie diese kann man oft beobachten, wenn geschlossene
       Einheiten bei unübersichtlichen Gemengelagen in Stress geraten: Ein
       Polizist verpasst einem Demonstranten einen Faustschlag in den Rücken. Der
       Getroffene taumelt, stürzt aber nicht. Gewöhnlich bleibt so etwas
       folgenlos. Und auch dieser Vorfall wäre wohl ungeahndet geblieben, hätte
       nicht ein Beobachter sein Video ins Internet gestellt. Und wäre der Schlag
       nicht bei der "Freiheit statt Angst" im September 2009 gefilmt worden. Denn
       die ist durch einen anderen Fall in die Schlagzeilen geraten: Ein
       Radfahrer, besser als "Mann in Blau" bekannt, wird am Rand der Demo von
       Polizisten schwer misshandelt. Die Schläger sind bis heute nicht angeklagt
       - aber das ist ein anderer Skandal.
       
       Demgegenüber war der Faustschlag, der am Montag vor Gericht verhandelt
       wurde, fast harmlos. Trotzdem ist der 29-jährige Beamte verurteilt worden.
       In seltener Klarheit hat das Gericht festgestellt, der von dem Angeklagten
       als Schubser deklarierte Schlag war mitnichten ein Kavaliersdelikt, sondern
       eine Straftat. Fazit: Auch in aufgeheizten Situationen kann von Polizisten
       verlangt werden, die Ruhe und den Überblick zu bewahren.
       
       Das Urteil wird in der Polizei für Diskussionen sorgen. Die Gewerkschaften
       sind längst der Meinung, dass Polizisten die eigentlichen Opfer sind, weil
       sie zunehmenden Attacken wehrlos ausgesetzt sind. Das alles ändert nichts
       daran, dass Polizisten lernen müssen, ihre Fäuste besser unter Kontrolle zu
       halten. Was bislang durchging, weil es nicht nachweisbar war, ist durch die
       Handy- und Videofilmtechnik justiziabel geworden. Beamte, die das nicht
       wahrhaben wollen, sollten sich schleunigst eine Rechtsschutzversicherung
       zulegen.
       
       5 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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