# taz.de -- Wasserverträge vor Gericht: Heidi Kosche wills wissen
       
       > Die Grünen-Abgeordnete klagt jetzt auf schnelle Akteneinsicht.
       
 (IMG) Bild: Bei uns kommt Wasser aus dem Hahn. Anderswo müssen die Menschen weit zum Brunnen laufen.
       
       Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche zieht erneut vor das
       Landesverfassungsgericht: An diesem Mittwoch will sie einen Antrag auf
       zügige Einsicht in die Unterlagen zur Privatisierung der Wasserbetriebe
       einreichen. Kosche: "Mit einer erneuten Klage gegen die Verzögerungstaktik
       und Untätigkeit der Verwaltung werden wir weiterhin Druck auf die
       Senatsverwaltung ausüben."
       
       Das Verfassungsgericht hatte bereits im Juli festgestellt, dass der Senat
       weitgehende Akteneinsicht gewähren muss. Nach Angaben von Daniel Abbou,
       Sprecher von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), ist aber noch nicht
       absehbar, wann es dazu kommen wird. Derzeit würden die Kapazitäten fehlen,
       um die Unterlagen schneller für die Einsicht aufzubereiten.
       
       Der rot-rote Senat versucht seit Jahren, das in der Landesverfassung
       verankerte Recht der Abgeordneten auf Einsicht in die Akten zu beschneiden.
       Kosches Antrag stammt bereits vom Juni 2007. Die Senatsverwaltung für
       Finanzen lehnte ihn jedoch ab: Kosches Kontrollrecht müsse hinter
       "schützenswerten Geheimhaltungsbelangen der Unternehmen zurücktreten". Die
       Konzerne RWE und Veolia, die im Jahr 1999 knapp die Hälfte der
       Wasserbetriebe gekauft hatten, müssten darauf vertrauen können, dass die
       zugesagte Geheimhaltung gewahrt bleibe. Schließlich könnte "ein
       Vertrauensbruch das Land Berlin in den Augen potenzieller Investoren als
       unzuverlässig erscheinen" lassen. Sprich: Bei zukünftigen Privatisierungen
       von landeseigenen Unternehmen wird es schwieriger, Käufer zu finden. Kosche
       könne daher nur einzelne der 119 Ordner einsehen.
       
       Am 14. Juli 2010 entschied jedoch das Landesverfassungsgericht, dass der
       Senat damit gegen die Verfassung verstoßen habe. Die Verwaltung müsse das
       Interesse der Investoren an der Geheimhaltung mit dem Kontrollrecht der
       Abgeordneten abwägen. Nur "besonders bedeutsame Geheimnisse" dürften
       geschützt werden. Der Senat müsse Kosches Antrag daher noch einmal prüfen.
       
       Seither wurden erst 15 der Ordner bearbeitet. Wenn es so weitergeht, wird
       Kosche erst in drei Jahren Einblick in alle Unterlagen bekommen. Mit der
       Klage will sie das Land zu mehr Tempo verpflichten. Parallel wirbt sie
       dafür, das Volksbegehren des Wassertischs zur Veröffentlichung der geheimen
       Wasserverträge zu unterstützen. S. HEISER
       
       6 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) S. Heiser
       
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