# taz.de -- Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof: Putzfrau muss mit 65 aufhören
       
       > Europäischer Gerichtshof weist Klage einer 65-Jährigen wegen
       > Altersdiskriminierung zurück. Die Putzfrau wollte weiter arbeiten - ihre
       > Rente reicht nicht.
       
 (IMG) Bild: Putzen: immer noch besser als arm zu sein
       
       Das Tarifvertrags-Gefüge gerät nicht ins Wanken. Klauseln in
       Tarifverträgen, die den Renteneinstieg mit 65 vorschreiben, verstoßen nicht
       gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und stellen auch keine
       Altersdiskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
       aufgrund einer Anfrage des Hamburger Arbeitsgerichts entschieden. Die
       65-jährige Putzfrau Gerda R. aus Lurup hatte auf der Basis des
       AGG-Antidiskriminierungsgesetzes auf Weiterbeschäftigung auch über das 65.
       Lebensjahr hinaus geklagt, da sie von ihrer Rente in Höhe von 228 Euro
       nicht leben könne.
       
       Gerda R. hatte 39 Jahre lang in der Bundeswehr-Führungsakademie in
       Blankenese geputzt. Seit dem 1. November 1994 war sie bei der
       tarifgebundenen Firma Öllerking Gebäudereinigung teilzeitbeschäftigt
       angestellt und verdiente zuletzt 307 Euro brutto. Der Rahmentarifvertrag
       für die Gebäudereinigung sieht vor, dass jemand nach Vollendung des 65.
       Lebensjahr automatisch in Rente geht - eine Klausel, die es ähnlich in
       vielen Tarifverträgen anderer Branchen gibt.
       
       Gemäß diesem Passus teilte Gerd R. der Firma Öllerking Anfang Mai 2008 mit,
       dass ihr Vertrag eigentlich zum 31. Mai 2008 mit Renteneintritt endet,
       kündigte aber an, wegen der mageren Rente weiterarbeiten zu wollen. Denn
       die Regelung im Tarifvertrag verstoße gegen die
       EU-Antidiskriminierungsrichtlinie - Basis des deutschen AGG - und würde
       eine Altersdiskriminierung bedeuten. Die Firma lehnte ab, R. klagte. Ihr
       Anwalt Klaus Bertelsmann stieß mit seiner Argumentation beim Arbeitsgericht
       auf offene Ohren. Das Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH
       einen Katalog zur Prüfung vor: Kernpunkt war die Frage, ob nach
       Inkraftreten des AGG im Jahre 2006 kollektiv-rechtliche Regelungen in
       Tarifverträgen, die ein Ausscheiden aus Altersgründen vorsehen, mit dem
       Verbot der Altersdiskriminierung im AGG und der EU-Richtlinie vereinbar
       seien. Und ob ein Staat, der solche Tarifverträge für allgemeinverbindlich
       erklärt, nicht gegen das EU-Recht verstoße.
       
       Das Gericht verneinte die Fragen. Der EuGH habe bereits entschieden, dass
       Klauseln über die automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse von
       Beschäftigten, die eine Altersrente beantragen können, als Teil einer
       nationalen Politik gerechtfertigt sein können, wenn darüber eine bessere
       Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen und der Zugang zur
       Beschäftigung gefördert werden soll.
       
       Derartige Rentenklauseln seien zudem in Deutschland seit langem Konsens
       zwischen den Tarifvertragsparteien, die den Beschäftigten eine gewisse
       Stabilität biete und "langfristig einen vorhersehbaren Eintritt in den
       Ruhestand verheißt", so der EuGH. Gleichzeitig biete sie dem Arbeitgeber
       Flexibilität in der Personalplanung. Die EU-Richtlinie zur
       Altersdiskriminierung sei dahin auszulegen, dass eine Klausel wie die im
       Rahmentarifvertrag für Gebäudereinigung "über die automatische Beendigung
       der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das Rentenalter von 65
       Jahren erreicht haben, dem Ansinnen des AGG nicht entgegensteht".
       
       Der Landeschef der Gewerkschaft Ver.di, Wolfgang Rose, begrüßte einerseits
       das EuGH-Urteil, da die tarifvertragliche Altersgrenze zum Eintritt in die
       Rente nicht aufgehoben worden sei, nannte Gerda R. aber eine "Vorbotin für
       die Altersarmut". "Dieses Urteil legt den Sozialzynismus der derzeitigen
       Sozial-, Renten- und Lohnpolitik hierzulande offen", sagt Rose. Es laufe
       etwas "grundfalsch im Sozialstaat, wenn 66-jährige Frauen noch arbeiten
       müssen, weil die Rente nach 39 Jahren Arbeit nicht reicht".
       
       12 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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