# taz.de -- Kommentar Rente mit 65: Tohuwabohu bleibt aus
       
       > Gut, dass die Schutzklausel bleibt, die verhindern soll, dass
       > Beschäftigte direkt aus dem Job heraus in die Kiste springen.
       
 (IMG) Bild: Putzen: immer noch besser als arm zu sein
       
       Für Gerda R. ist der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sicher
       bitter. Sie kann jetzt nicht mehr auf ihren Job setzen, um ihre mickrige
       Rente aufzubessern. Denn dem Hamburger Arbeitsgericht dürfte es nach den
       Luxemburger EuGH-Vorgaben schwer fallen, im anhängigen Arbeitsrechtsstreit
       noch positiv für die 66-Jährige zu entscheiden - wie es dies jüngst im Fall
       eines 65-jährigen Haltestellen-Wächters der Hochbahn getan hat, der auch
       länger arbeiten wollte.
       
       Dennoch ist das Urteil der Luxemburger Richter zu begrüßen. Es gießt kein
       Wasser auf die Mühlen der Verfechter einer Rente mit 67 und lässt die
       tariflichen Regelungen unangetastet. Schließlich ist die Rente mit 65 von
       den Gewerkschaften als Schutzklausel durchgesetzt worden, um den
       Arbeitnehmern nach jahrzehntelanger Malocherei noch einen vernünftigen
       Lebensabend zu sichern - und zu verhindern, dass Beschäftigte direkt aus
       dem Job heraus in die Kiste springen.
       
       Es wäre kaum auszudenken gewesen, was eine andere Entscheidung für ein
       Tohuwabohu ausgelöst hätte - in vielen Branchen ist die Rente mit 65 Jahren
       festgeschrieben. Das sollte die Unternehmen allerdings nicht daran hindern,
       Beschäftigte auch darüber hinaus zu beschäftigten. Nur eben im
       gegenseitigen Einvernehmen - Gerda R. wäre damit geholfen.
       
       12 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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