# taz.de -- Hetzjagd nach RTL2-Show "Tatort Internet": Am Rande der Legalität
       
       > RTL2 verfolgte mutmaßliche Kinderschänder und verpixelte deren Gesichter.
       > Trotzdem war es für Internetnutzer leicht, ihren Klarnamen
       > herauszufinden.
       
 (IMG) Bild: "Neuzeitlicher Pranger": Ministergattin Stephanie zu Guttenberg im Studio von RTL II.
       
       Wenn Männer kleine Mädchen vernaschen, ist das nicht nur widerlich, sondern
       strafbar. Da sind sich alle einig. Wenn ein Fernsehsender in aller
       Öffentlichkeit eine Hetzjagd auf mutmaßliche Pädophile veranstaltet, ist
       das weniger verständlich. So wie RTL 2 in der Sendung "Tatort Internet -
       Schützt endlich unsere Kinder", die in der vergangenen Woche gestartet ist.
       Im Visier: Männer, die sich mit minderjährigen Mädchen in Chatrooms zum Sex
       verabreden. Cyber-Grooming nennt man dieses Sichranmachen an Kinder im
       Internet, das aktuell in Deutschland nicht strafbar ist.
       
       Und so funktioniert das Format: Journalistin Beate Krafft-Schöning gibt
       sich im Chat als Minderjährige aus und verabredet sich. Schauspielerinnen,
       einige gerade einmal 18 Jahre alt, treffen den Interessierten, bis die
       Falle zuschnappt. Vor laufender Kamera. Dieses Konzept wurde vielfach
       kritisiert, die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner,
       nannte die Sendung "einen neuzeitlichen Pranger". Wenn es tatsächlich um
       Aufklärung ginge, hätte man die Szenarien im Zeitalter von Pseudo-Dokus
       auch von Schauspielern nachstellen lassen können.
       
       Der Moderator der Sendung, Udo Nagel, der ehemalige Polizeipräsident und
       Ex-Innensenator von Hamburg, sagte: "Durch die umfassende Verpixelung aller
       Details und die Verfremdung der Stimmen wurden die Persönlichkeitsrechte
       gewahrt. Dies wurde mehrfach juristisch geprüft. Alle Beteiligten und auch
       ich lehnen eine irgendwie geartete Hetzjagd ab."
       
       Doch bereits vor der ersten Sendung räumte RTL2-Chef Jochen Starke ein, in
       einem der recherchierten Fälle per einstweilige Verfügung davon abgehalten
       worden zu sein, das Material zu senden. Es stimmt zwar, dass Betroffene in
       "Tatort Internet" gepixelt werden. Allerdings werden Informationen zu Beruf
       oder Alter der Personen genannt. Auf Twitter und in Blogs gingen
       Hobby-Fahnder noch während der laufenden Sendung am Montag ans Werk,
       berichtet das Blog netzpolitik.org. Relativ schnell konnten sie Name und
       Anschrift der Beschuldigten aufdecken. Tatsächlich ermittelt das LKA
       München bereits in einem Fall, wie dessen Pressechef Detlef Puchelt sagte.
       Zwar kamen die Hinweise nicht, wie einige Medien berichteten, aus der
       Bevölkerung, sondern direkt von RTL2. Dennoch kann von lückenloser
       Anonymisierung keine Rede sein.
       
       Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob ein TV-Sender mit versteckter
       Kamera Polizei spielen darf. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, sieht
       das kritisch: "RTL2 hat einfach keine Polizeibefugnisse, die spielen ein
       bisschen Hilfssheriffs." Zudem könnte sich RTL2 selbst auf der Anklagebank
       wiederfinden: "Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen
       Wortes ist strafbar", stellt Stadler klar. "Das Senden desselben auch."
       Doch auch die Anwälte von RTL2 kennen das Strafgesetzbuch. Ein kleiner Satz
       bietet ein Schlupfloch, denn Aufnahmen sind nicht rechtswidrig, wenn sie
       zur "Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen" gemacht werden. Zwar
       dürfte es die Öffentlichkeit interessieren, wenn ihre Kinder in Gefahr
       sind. Aber, ist das tatsächlich der Fall, wenn Menschen in die Falle
       gelockt werden, um dann einem Massenpublikum vorgeführt zu werden?
       
       Dass die Staatsanwaltschaft gegen RTL2 Ermittlungen aufnimmt, muss der
       Sender zumindest nicht fürchten. Da es sich um ein sogenanntes
       "Antragsdelikt" handelt, so Stadler, müssten die Betroffenen selbst Anzeige
       erstatten. Ob die überhaupt von ihrem Recht wissen, geschweige denn sich
       medienrechtlich versierte Anwälte leisten können, ist fraglich. Zumindest
       Udo Nagel ist sich sicher, dass "Tatort Internet" der guten Sache dient,
       "weil ich der festen Überzeugung bin, dass etwas geschehen muss". Er meint
       damit, dass Eltern und Kinder aufgeklärt und Gesetze geändert werden
       müssten. Die Hetzjagd meint er nicht.
       
       14 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Diana Aust
       
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