# taz.de -- Proteste gegen Castor-Transport: 1.100 Schotter-Verfahren
       
       > Die Schotter-Kampagne hat weiter großen Zulauf, obwohl die
       > Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen alle Unterzeichner der Erklärung zur
       > Gleisbettbeschädigung ermitteln will.
       
 (IMG) Bild: Die Staatsanwalt gibt rotes Licht, doch das stört die Schottersammler nicht.
       
       BERLIN taz | Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, gegen
       sämtliche Unterzeichner der Absichtserklärung "Castor? Schottern!"
       Ermittlungsverfahren einzuleiten, schreckt die Atomkraftgegner offenbar
       nicht ab: Bis Montag hatte sich die Zahl der im Internet eingetragenen
       Unterstützer auf über 1.100 Einzelpersonen und 240 Gruppen erhöht. "Die
       Drohgebärden von Staatsanwaltschaft und Polizei zeigen keinerlei Wirkung",
       sagte Tadzio Müller, Sprecher der Kampagne, die zum Ziel hat, in einer
       Aktion von massenhaftem zivilem Ungehorsam das Gleisbett an der
       Castor-Transportstrecke im Wendland durch Entfernen des Schotters
       unpassierbar zu machen.
       
       Aufruf oder Ankündigung? 
       
       Die Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, dass sie ihre Ermittlungen auf
       sämtliche 1.104 Unterzeichner ausgedehnt hat. "Wir ermitteln gegen jeden,
       der daruntersteht", sagte Staatsanwältin Angelika Klee der taz. Sie sieht
       in der Erklärung von "Castor? Schottern!" eine Aufforderung zu einer
       Straftat, nämlich zur "Störung öffentlicher Betriebe" sowie möglicherweise
       zur Sachbeschädigung. Die Darstellung der Initiatoren, dass es sich bei der
       Erklärung nicht um einen Aufruf, sondern nur um die Ankündigung eigener
       Taten handele, wies Klee zurück. Formulierungen wie "Was können alle tun?
       Ihr macht euch die Idee zu eigen" hätten eindeutig Aufrufcharakter, sagte
       die Staatsanwältin. Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten könne,
       selbst wenn sie ohne Erfolg bleibe, mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf
       Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist aber unklar, ob es
       überhaupt zu Anklagen oder gar zu Verurteilungen kommt. In jedem Fall würde
       zwischen Initiatioren und einfachen Unterzeichnern unterschieden, sagte
       Klee; auch Alter und Vorstrafen würden berücksichtigt.
       
       "Schottern"-Sprecher Kleine wies die Vorwürfe zurück. "Wir bleiben dabei:
       Es handelt sich um eine Ankündigung und eine Information, was andere tun
       können", sagte er der taz. Die Bewertung der Aktion sei "keine juristische,
       sondern eine politische Frage". MKR
       
       26 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Kreutzfeldt
       
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