# taz.de -- Kommentar Abschiebeinitiative Schweiz: Rassistische Brandstifter
       
       > Die Abschiebeinitiative trifft alle straffällig gewordenen Ausländer -
       > bis auf Steuerflüchtlinge. Bleibt nur die Hoffnung auf den Europäischen
       > Gerichtshof.
       
       Mit der am Sonntag beschlossenen Initiative zur "Ausschaffung krimineller
       Ausländer" wird es in der Schweiz für Menschen ohne eidgenössischen Pass
       immer ungemütlicher. Das genau vor Jahresfrist beschlossene Minarettverbot
       und andere fremdenfeindliche Initiativen der letzten Zeit hatten zunächst
       ja "nur" Menschen betroffen, die die "falsche" Religion oder keine weiße
       Haut haben. Oder die als Osteuropäer, Afrikaner, Asiaten und
       Lateinamerikaner nach offizieller Schweizer Lesart nur einer zweit-und
       drittklassigen Kategorie von Ausländern angehören.
       
       Daher hatten die vielen Deutschen und anderen EU-BürgerInnen in der Schweiz
       zu den seit Anfang des Jahrtausends stetig zunehmenden fremdenfeindlichen
       Tendenzen in der Alpenrepublik bislang auch geschwiegen.
       
       Doch die Ausschaffungsinitiative trifft unterschiedslos alle straffällig
       gewordenen Ausländer - mit Ausnahme von Steuerflüchtlingen und anderen
       Wirtschaftskriminellen, die zum Reichtum des Landes und seiner Banken
       beitragen. Das genau war auch die Absicht der rassistischen Brandstifter
       und Schreibtischtäter - allen voran Weltwoche-Chefredakteur Roger Köppel
       und sein geistiger Ziehvater und Finanzier Christoph Blocher - ohne deren
       publizistischen und finanziellen Einsatz die Initiative keine Mehrheit beim
       Stimmvolk erhalten hätte.
       
       Bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof die praktische Anwendung
       der neuen Bestimmungen verhindert, indem er möglichst bald durch einen
       Urteilsspruch ihre Unvereinbarkeit mit der Europäischen
       Menschenrechtskonvention feststellt.
       
       Auch die EU sollte der Regierung in Bern sehr schnell klarmachen, dass die
       neuen Bestimmungen gegen das bilaterale Abkommen zur Personenfreizügigkeit
       verstoßen und mit der Suspendierung dieses Abkommens drohen.
       
       28 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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