# taz.de -- Keine Beugehaft für Wisniewski: Ex-RAFler darf schweigen
       
       > Stefan Wisniewski muss bei Ermittlungen zum Mord von 1977 an
       > Arbeitgeberpräsident Schleyer nicht aussagen. Eine Beugehaft droht ihm
       > auch nicht.
       
 (IMG) Bild: Die RAF ist noch immer ein Thema: Plakat beim Prozess gegen Verena Becker.
       
       Die Bundesanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen zum RAF-Mord an
       Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer einen Rückschlag erlitten. Der
       bereits verurteilte Stefan Wisniewski muss nicht aussagen, wer Schleyer
       erschoss. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte ihm ein
       Zeugnisverweigerungsrecht zu.
       
       Schleyer war im Herbst 1977 entführt worden, um die inhaftierte
       Führungsspitze der RAF um Andreas Baader und Gudrun Ensslin freizupressen.
       Als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit des Staates und den kollektiven
       Selbstmord der RAF-Anführer wurde Schleyer am 18. Oktober 1977 erschossen.
       
       Zwar wurden später insgesamt zehn RAF-Angehörige wegen der Mitwirkung an
       der Entführung und Ermordung verurteilt, unter anderem Peter-Jürgen Boock,
       Stefan Wisniewski und Brigitte Mohnhaupt. Wer jedoch Schleyer konkret
       erschossen hat, blieb unbekannt.
       
       Für großes Aufsehen sorgte daher Boock, als er im September 2007 gegenüber
       Spiegel TV erklärte, die Schüsse seien von Stefan Wisniewskis und Rolf
       Heißler abgegeben worden. Heißler habe ihm später den genauen Ablauf
       berichtet.
       
       In der Folge eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren
       gegen Rolf Heißler, der wegen des Schleyer-Mordes noch nicht angeklagt war.
       Dem heute 62-jährigen Heißler droht durch die neuen Ermittlungen aber
       allenfalls eine kurze zusätzliche Freiheitsstrafe, da er wegen anderer
       Delikte schon einmal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt war.
       Heißler saß von 1979 bis 2001 in Haft, weil er 1978 bei einer Passkontrolle
       zwei niederländische Zöllner erschoss.
       
       Die neuen Ermittlungen kommen aber nicht voran. Allein auf die Aussage
       Boocks können die Bundesanwälte eine Anklage nicht stützen, da Boock auch
       schon gelogen hat. Die Ermittler wollten deshalb Wisniewski zur Aussage
       zwingen. Da er bereits wegen der Tat verurteilt wurde, könne er sich nicht
       mehr selbst belasten.
       
       Das sah der Ermittlungsrichter am BGH aber anders und billigte Wisniewski
       ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Es bestehe die Gefahr einer "mittelbaren
       Selbstbelastung", aus einer Aussage könnten Schlüsse auf Wisniewskis
       Beteiligung an anderen Taten gezogen werden.
       
       Die Bundesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Doch der 3. Strafsenat
       des BGH erklärte das Rechtsmittel vor wenigen Tagen für unzulässig.
       Bundesanwalt Rainer Griesbaum ärgerte sich: "So können Ermittlungsansätze
       alsbald enden", grummelte er jüngst vor Journalisten.
       
       Vermutlich wäre bei einer Befragung eh nichts herausgekommen. Nach einem
       Bericht des Spiegels hatte Wisniewski schon im Mai 2007 versprochen, nicht
       auszusagen. Allerdings hätten gegen Wisniewski dann bis zu sechs Monate
       Beugehaft verhängt werden können.
       
       19 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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