# taz.de -- AKW Brunsbüttel nicht am Netz: Ewiger Stillstand droht
       
       > Da das AKW Brunsbüttel nun schon seit drei Jahren abgeschaltet, sei die
       > Betriebsgenehmigung erloschen. Das geht aus einem Gutachten der Grünen
       > hervor.
       
 (IMG) Bild: Seit bald drei Jahren nicht am Netz: AKW Brunsbüttel.
       
       Hat das Atomkraftwerk Brunsbüttel durch langen Stillstand seine
       Betriebsgenehmigung verloren? Diese juristische Frage hat ein
       Rechtsgutachten aufgeworfen, das die Umweltjuristin Cornelia Ziehm am
       Montag vorgestellt hat. Die Untersuchung war von der Grünen-Fraktion im
       schleswig-holsteinischen Landtag in Auftrag gegeben worden.
       
       Ziehm orientiert sich am Bundesimmissionsschutzgesetz, in dem festgelegt
       ist, dass die Betriebsgenehmigung einer Anlage erlischt, wenn diese
       "während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben
       worden ist". Und das ist in Brunsbüttel der Fall: Das Kraftwerk ist seit
       Sommer 2007 abgeschaltet. Es wird überholt.
       
       Nun werden Atomkraftwerke nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
       genehmigt, sondern nach dem Atomgesetz. Darin ist eine Dreijahresfrist
       nicht enthalten - offenbar weil der Gesetzgeber nicht davon ausging, dass
       jemals ein Atomkraftwerk vorübergehend so lange außer Betrieb ist.
       
       Zwar habe der Gesetzgeber eine eigene Rechtsverordnung für das Atomgesetz,
       die analog den Immissionsschutzregeln gestaltet ist, lange geplant, sagt
       Juristin Ziehm, doch bis heute fehle sie. Folglich gelte für Atomanlagen in
       dieser Hinsicht das gleiche Recht wie für jede andere Industrieanlage.
       
       Ziehm steht mit dieser Rechtsauffassung nicht alleine, die Übertragung des
       Bundesimmissionsschutzrechts auf Atommeiler gilt unter Juristen als
       durchaus zulässig. "Verfassungsrechtlich kann man das herleiten", sagt
       Rechtsanwalt Remo Klinger, Atomrechtsexperte in Berlin. Schließlich seien
       Atomanlagen hinsichtlich der Schäden, die sie verursachen können, weitaus
       gefährlicher als die typischen Anlagen, die unter das
       Bundesimmissionsschutzgesetz fallen. Eine Übertragung der Dreijahresfrist
       auf Atomanlagen sei daher - begründet durch die Schutzpflicht des Staates -
       juristisch nachvollziehbar.
       
       Kraftwerksbetreiber Vattenfall stellt in Abrede, dass das
       Bundesimmissionsschutzrecht in irgendeiner Form relevant sein könnte. Zudem
       sei der Stillstand der Anlage "laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer
       Betrieb". Das sieht die Gutachterin der Grünen anders, die den Betrieb des
       Kraftwerks an der Stromerzeugung festmacht.
       
       Unabhängig von der rechtlichen Interpretation des Betriebs, sei es bekannt,
       dass die meisten Störfälle beim Anfahren der Meiler auftreten, erklärt
       unterdessen Stefan Kurth, Experte für Reaktorsicherheit am Öko-Institut in
       Darmstadt. So könne ein langer Stillstand besondere Risiken bergen, die in
       die juristische Betrachtung eingehen müssten.
       
       Die Kieler Atomaufsicht, die das Rechtsgutachten auch erst am Montagmittag
       erhielt, will dieses nun prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.
       Weitgehend unstrittig ist nur eines: Ist die alte Betriebsgenehmigung
       tatsächlich ausgelaufen, kann Brunsbüttel kaum eine neue erhalten. Denn
       dafür müsste die Anlage dem Stand der Technik angepasst werden - was beim
       bald 34 Jahre alten Reaktor nicht praktikabel ist.
       
       20 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
       
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