# taz.de -- Kommentar Heckler und Koch im Drogenkrieg: Feuer einstellen!
       
       > Das Ausfuhrverbot für vier mexikanische Bundesstaaten ist absurd. Es gibt
       > keine Grenzen im Innern des Landes. Das deutsche Recht ist angesichts der
       > Lage in Mexiko lächerlich.
       
       Gemessen an der Größe des Problems, geht es bei den Ermittlungen der
       Staatsanwaltschaft gegen Heckler & Koch eher um Peanuts. Mexiko braucht die
       Waffenschmiede aus dem Schwarzwald nicht, um sich mit Tötungswerkzeug zu
       versorgen. Im Norden hat es die USA, im Süden Zentralamerika, und beides
       sind Supermärkte für Schießprügel.
       
       In Zentralamerika blüht seit dem Ende der Bürgerkriege, der damit
       verbundenen Verkleinerung der Armeen und der Entwaffnung der Guerillas der
       Schwarzmarkt. Eine Kalaschnikow kann man dort schon für hundert Dollar
       kaufen. Aus den USA werden nach Schätzungen von Kriminalisten Monat für
       Monat 2.000 Feuerwaffen nach Mexiko exportiert. Die Händler in Grenznähe
       verdienen sich dumm und dämlich.
       
       Selbst Präsident Barack Obama hat schon zerknirscht zugegeben, dass sein
       Land mit diesem stetigen Nachschub das Gemetzel im mexikanischen
       Drogenkrieg nur noch anheizt. Mit der Waffenlobby will er sich trotzdem
       nicht anlegen. Stattdessen versorgt er die mexikanische Armee mit
       Kriegsgerät und gleicht so die privaten Lieferungen an die eine Seite mit
       öffentlichen Lieferungen an die andere Seite aus.
       
       Angesichts dieses Pulverdampfs erscheint das deutsche Ausfuhrverbot für
       vier mexikanische Bundesstaaten ziemlich absurd. Es gibt keine Grenzen im
       Innern des Landes. Die Regierung kann zentral eingekaufte Waffen in jeden
       beliebigen Bundesstaat verschicken - genauso wie sie in ihrem Krieg gegen
       die Mafias das Bundesheer und die Bundespolizei dorthin schickt, wo es am
       meisten brennt. Polizisten und Soldaten aber gehören auf staatlicher Seite
       zu den notorischen Menschenrechtsverletzern.
       
       Ein Waffenembargo aus Sorge um die Menschenrechte hat deshalb nur Sinn,
       wenn es für ganz Mexiko gilt. Und wenn es nicht nur von Deutschland,
       sondern von der UNO verhängt wird. Das aber ist eine Aufgabe für die
       Politik und nicht für die Staatsanwaltschaft. Doch kein Politiker denkt
       derzeit auch nur im Entferntesten daran, sich dieser Aufgabe zu stellen.
       
       Sicher: Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn sie Hinweise auf
       Verstöße gegen geltendes Recht hat. Das Problem ist, dass das geltende
       deutsche Recht angesichts der Lage in Mexiko lächerlich ist. Die
       Ermittlungen gegen Heckler & Koch können deshalb kaum mehr sein als
       absurdes Theater. In Mexiko wird derweil weitergeschossen - und gestorben.
       
       22 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Toni Keppeler
       
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