# taz.de -- Kommentar Hartz IV-Urteil: Rechtens - aber ungerecht
       
       > In der Mittelschicht herrscht Absturzangst, viele gut verdienende
       > Menschen verachten Langzeitarbeitslose. Hartz IV ist das Paradebeispiel
       > für falsche Gleichbehandlung.
       
       Ein Facharbeiter hat 30 Jahre geackert und brav Beiträge für die
       Arbeitslosenversicherung gezahlt. Dann verliert er seinen Job. Ist es
       vertretbar, wenn ihm der Staat die Arbeitslosenhilfe streicht? Und nach
       einem Jahr nur noch Hartz IV zahlt?
       
       Diese Fragen betreffen das Kernstück der Hartz-Reformen. Durch sie ist die
       Linkspartei stark geworden und die SPD fast zerbrochen. Das
       Verfassungsgericht hat die Fragen jetzt klar beantwortet: Ja, es ist
       vertretbar, zumindest nach dem Grundgesetz.
       
       Die Logik der Richter ist formal einleuchtend. Die damalige
       Arbeitslosenhilfe wurde mit Steuergeld finanziert, nicht mit von
       Arbeitnehmern eingezahlten Beiträgen. Insofern kann ein Wegfall kaum das
       Grundrecht auf Eigentum verletzen.
       
       Auch politisch gab es gute Gründe, diese Leistung zu überdenken: Natürlich
       ist es Menschen zuzumuten, in Notzeiten auch eigene Ersparnisse
       anzugreifen. Die Arbeitslosenhilfe war ein Rundumschutz, der ein etwas
       reduziertes Einkommensniveau auf Lebenszeit garantierte. Das nutzte vor
       allem Gutverdienern.
       
       Die sozialpolitische Skandal von Hartz IV aber, den sämtliche Parteien
       außer der Linkspartei mittragen, ist, dass die Regelung alle Arbeitslosen
       sehr rasant und sehr tief abstürzen lässt. Anstatt Leistungen gestaffelt
       abzusenken, spielen für den Gesetzgeber Dauer der Arbeitszeit und das
       Gehalt keine Rolle mehr - von minimalen Vorteilen für Ältere abgesehen.
       
       Der Schaden durch diese Ungerechtigkeit ist enorm, durch sie ist die
       Gesellschaft ins Rutschen gekommen. In der Mittelschicht herrscht
       Absturzangst, viele - noch - gut verdienende Menschen verachten
       Langzeitarbeitslose. Hartz IV ist das Paradebeispiel dafür, was falsche
       Gleichbehandlung anrichten kann.
       
       29 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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