# taz.de -- Stufenplan fürs Sorgerecht: Schweigt Mutti, darf Papi mitentscheiden
       
       > Die Justizministerin schlägt einen Stufenplan vor, um das Sorgerecht für
       > uneheliche Kinder zur regeln. Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches
       > Veto-Recht.
       
 (IMG) Bild: Die Union lehnt jeden "gesetzlichen Automatismus" für ein gemeinsames Sorgerecht ab.
       
       KARLSRUHE taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       hat der Union ein "Kompromissangebot" gemacht. Das Sorgerecht bei
       nichtehelichen Kindern soll künftig nach einem Drei-Stufen-Plan
       festgestellt werden, den die Ministerin jetzt vor Journalisten in Karlsruhe
       vorstellte.
       
       Direkt nach der Geburt, so die erste Stufe, soll das alleinige Sorgerecht
       bei der unehelichen Mutter liegen. Ist aber der Vater bekannt und wünscht
       er ein gemeinsames Sorgerecht, so hat die Frau acht Wochen Zeit, dem zu
       widersprechen (zweite Stufe). Reagiert sie nicht, haben Vater und Mutter
       das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Widerspricht die Mutter,
       entscheidet in der dritten Stufe auf Klage des Vaters das Familiengericht.
       
       Ursprünglich wollte die Ministerin in der ersten Stufe erst mal das
       gemeinsame Sorgerecht vorsehen. Doch nun kam sie der Union entgegen: Bei
       uninteressierten Vätern muss die Mutter nicht aktiv werden, um das
       alleinige Sorgerecht zu erhalten. Wenn der Vater jedoch Verantwortung
       übernehmen will und die Mutter dagegen ist, muss sie ausdrücklich
       widersprechen.
       
       Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines
       gemeinsamen Sorgerechts ab, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute
       Granold gestern auf Nachfrage der taz. Nach Ansicht der CDU/CSU muss der
       Vater aktiv werden und das Familiengericht anrufen, wenn die Mutter einfach
       schweigt.
       
       Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht. Gegen ihren Willen
       konnte ein nichtehelicher Vater kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Diese
       Rechtslage wurde jedoch sowohl vom Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.
       
       Als Grundziel der Reform sind sich Union und FDP nun einig, dass die
       gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll.
       In einem Gerichtsverfahren müsste die Mutter also auf jeden Fall belegen,
       warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet.
       
       Nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts können
       nichteheliche Väter bereits seit August gerichtlich die gemeinsame Sorge
       erstreiten, wenn es dem Kindeswohl dient. Das Sorgerecht betrifft
       grundlegende Entscheidungen im Leben eines Kindes wie den Wohnort, die
       Schulwahl oder größere Operationen. Ein Umgangsrecht haben nichteheliche
       Väter auch ohne Sorgerecht.
       
       11 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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