# taz.de -- Streit um Länderfinanzausgleich: Reich gegen Arm
       
       > Die Südländer wollen weniger abgeben und planen eine Verfassungsklage.
       > Sie streiten gegen eine Regelung, die sie selbst mit ausgehandelt haben.
       
 (IMG) Bild: Berliner Kindertagesstätten sind für Drei- bis Sechsjährige gebührenfrei. Das gefällt den Südländern nicht.
       
       FREIBURG taz | Die reichen Länder wollen für den Länderfinanzausgleich
       weniger zahlen. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen kündigten eine Klage
       vor dem Bundesverfassungsgericht an. Zuvor soll aber noch einmal mit den
       Nehmerländern verhandelt werden.
       
       Es hat vor allem politische Gründe, dass der Finanzausgleich gerade jetzt
       skandalisiert wird. In Baden-Württemberg wird im März gewählt, und die
       schwarz-gelbe Koalition von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) liegt in
       Umfragen hinten. In Hessen sind ebenfalls im März Kommunalwahlen.
       
       Die Südländer wollen gegen Gesetze klagen, die sie 2001 selbst mit
       ausgehandelt haben- und als Erfolg verkauften. Man habe jetzt "eine
       wichtige Korrektur erreicht", sagte im Juni 2001 der damalige Stuttgarter
       Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU): "Wenn ein Land überdurchschnittliche
       Steuereinnahmen verbucht, dann wird davon in Zukunft weniger für den
       Ausgleich abgeschöpft." Hinter der Neuregelung würden sich "die von uns
       geforderten strukturellen Veränderungen" verbergen.
       
       Davon will man in Stuttgart nichts mehr wissen: "Ein System, das keinerlei
       Anreiz bietet, den Nehmerstatus zu überwinden, und bei dem sich
       Nehmerländer Dinge leisten können, die sich die zahlenden Länder nicht
       leisten können, ist für uns schlicht nicht akzeptabel", sagte Mappus.
       
       Der Länderfinanzausgleich ist im Grundgesetz vorgesehen und wird auch von
       den Geberländern nicht grundsätzlich infrage gestellt. Er läuft in mehreren
       Stufen ab. Zunächst wird die Umsatzsteuer auf die Länder verteilt, wobei
       finanzschwache Länder überproportional viel bekommen. Dann findet der
       eigentliche Finanzausgleich zwischen den Ländern statt, Volumen rund 7
       Milliarden Euro. Anschließend zahlt der Bund noch einmal 12 Milliarden
       Ergänzungszuweisungen an schwache und überschuldete Länder.
       
       Die Südländer klagten schon in den 90er Jahren beim Verfassungsgericht,
       weil sie weniger abgeben wollten. 1999 entschied Karlsruhe: Der
       Finanzausgleich muss politisch neu ausgehandelt werden. Nach harten
       Verhandlungen einigten sich die Länder 2001, weil der Bund höhere Zahlungen
       zusagte. Am Ende sahen sich damals alle Länder als Gewinner. Doch nun
       zerfleischen sie sich wieder gegenseitig. Mappus beruft sich auf ein
       Gutachten des Tübinger Professors Christian Seiler. "Eigenverantwortung und
       Solidarität stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis", heißt es
       dort.
       
       Anhängig sind in Karlsruhe auch noch Klagen von Bremen und dem Saarland,
       die höhere Bundeszuweisungen fordern. Eine ähnliche Klage Berlins war 2006
       gescheitert. Saarlands scheidender Ministerpräsident Peter Müller (CDU)
       drohte, man werde die derzeit ruhende Klage wiederaufnehmen, wenn die
       Südländer nach Karlsruhe gehen. Was er nicht erwähnt: Das Saarland, Bremen
       und drei andere Länder erhalten ab 2011 vom Bund zusätzliche Hilfen von
       insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr. Die Klagen der armen Länder sind
       also längst erledigt.
       
       24 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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