# taz.de -- Razzia bei linkem Radiosender war illegal: Ein Presse-Urteil ohne Folgen
       
       > Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war illegal. Doch der
       > Senat hat sich nicht mit den Konsequenzen daraus befasst und die Akten
       > zum Polizeieinsatz wurden vernichtet.
       
 (IMG) Bild: Die Rundfunkfreiheit schützt auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit: das Bundesverfassungsgericht bei der Arbeit.
       
       HAMBURG taz | Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war
       illegal. Der Senat hat sich nicht mit Konsequenzen daraus befasst. Akten
       zum Polizeieinsatz wurden vernichtet
       
       Die unverhältnismäßige Durchsuchung des Hamburger Radiosenders "Freies
       Sender Kombinat" (FSK) ist ohne Folgen geblieben. Wie der CDU-Senat auf
       Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat er keine Schlüsse aus einem Urteil
       des Bundesverfassungsgerichts gezogen, das die Razzia bei dem linken Sender
       für verfassungswidrig erklärte. Zu den Kosten des aufwändigen
       Polizeieinsatzes könne er nichts sagen - die Ermittlungsakten seien
       "zwischenzeitlich vernichtet" worden.
       
       In November 2003, zur Zeit des Schwarz-Schill-Senats, hatte die Polizei den
       Sender mit 30 Mann durchsucht: Sie fotografierten die Räume, kopierten zwei
       Aktenordner und überwachten den Sendebetrieb. Den Anlass bot ein Interview
       des FSK-Redakteurs Werner Pomrehm mit dem Polizeisprecher Ralf Kunz.
       Pomrehm zeichnete es ungenehmigter Weise auf und strahlte es aus. Die
       Polizei schritt zur Durchsuchung - obwohl der Redakteur bekannt und die
       Sendung mitgeschnitten war.
       
       FSK wertete die Aktion als "Ausforschung linker Medien" und klagte. Die
       Hamburger Gerichte wiesen die Klage ab, erst das Bundesverfassungsgericht
       gab ihm im Dezember Recht: Die Hamburger hätten nicht richtig überprüft, ob
       die Razzia verhältnismäßig sei. Dadurch hätten sie übersehen, dass die
       Durchsuchung einer Redaktion Informanten verunsichern und Journalisten
       einschüchtern könne.
       
       Die Linke in der hamburgischen Bürgerschaft wollte wissen, welche
       Schlussfolgerungen der Senat aus dem Urteil "im Hinblick auf den Schutz des
       Menschenrechts Rundfunk- und Pressefreiheit", die Menschenrechtsbildung in
       den Behörden und mögliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Razzia
       ziehe. "Die Entscheidung ist der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und der
       Polizei bekannt gemacht worden", antwortete der Senat. Im übrigen habe er
       sich damit "nicht befasst".
       
       Nachdem eine Frage des Internetportals Telepolis zu den Kosten des
       Einsatzes unbeantwortet blieb, hakte die Linke auch hier nach. Die
       Handakten zu den Ermittlungen seien aufgrund von Löschvorschriften
       vernichtet worden, teilte der Senat mit. Personenbezogene Daten dürften aus
       Datenschutzgründen nicht länger als fünf Jahre aufbewahrt werden, erklärte
       die Polizei jetzt auch der taz. Wie teuer der Einsatz gewesen sei, könne
       deshalb nicht mehr beziffert werden.
       
       Ulrich Karpen, emeritierter Verwaltungsrechtler der Universität Hamburg,
       bezweifelt, "ob die Akten hätten vernichtet werden dürfen".
       Personenbezogene Daten ließen sich auch durch Schwärzung schützen. Karpen
       kann sich nicht vorstellen, dass die Frist für eine Löschung so kurz
       bemessen sei.
       
       24 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
       
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