# taz.de -- Richter über Missbrauchsdebatte: "Der Sexualtrieb ist ein mächtiger Trieb"
       
       > Vor einem Jahr wurde der sexuelle Missbrauch von Schülern an
       > Jesuiten-Gymnasien bekannt. Richter Uwe Nötzel kritisiert, dass die
       > Missbrauchsdebatte undifferenziert geführt wird.
       
 (IMG) Bild: Unter dem Kreuz wird nicht nur Gutes getan - wie auch der Skandal um das Berliner Canisius-Kolleg zeigte.
       
       taz: Herr Nötzel, als Vorsitzender einer Großen Strafkammer sitzen Sie über
       Sexualstraftäter zu Gericht. Gibt es Taten, die Sie noch erschüttern? 
       
       Uwe Nötzel: Ja, immer wieder. Man erhält tiefe Einblicke in die Psyche. Und
       das betrifft nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer.
       
       Vor einem Jahr sind die Missbrauchsfälle an katholischen Jesuiten-Gymnasien
       bekannt geworden, betroffen war auch das Berliner Canisius-Kolleg. Ist die
       Welle schon in Form von Anklagen auf Ihrem Richtertisch angekommen? 
       
       Nein. Ich denke, das wird noch eine gewisse Zeit dauern.
       
       Seither wird breit über sexuellen Missbrauch diskutiert. Hat die Debatte
       Ihrer Meinung nach etwas bewegt? 
       
       Da ist einiges in Gang geraten. Der Blick auf die katholische Kirche und
       pädagogische Einrichtungen hat sich verändert. Es gibt den runden Tisch für
       Vertreter von Opfergruppen, Kirche und Bundesregierung. Meine Empfehlung
       wäre, die Dinge etwas ruhiger anzugehen und keine vorschnellen
       gesetzgeberischen Lösungsangebote zu offerieren. Das geht bisweilen nach
       hinten los.
       
       Worauf wollen Sie hinaus? 
       
       Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch beginnt erst mit
       Volljährigkeit der Opfer - also dem 18. Lebensjahr - zu laufen. Es gibt ja
       die Forderung, die Fristen auszuweiten. Doch das würde vermutlich wenig
       ändern, weil die Aufklärungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit immer
       schlechter werden. Die Dinge werden nicht leichter dadurch, dass sie
       jahrzehntelang verschüttet gelegen haben. Dazu kommt, dass die Diskussion
       zum Teil sehr undifferenziert geführt wird.
       
       Können Sie ein Beispiel dafür nennen? 
       
       Man muss unterscheiden, ob ein Lehrer oder ein Geistlicher einem
       13-Jährigen oberhalb der Kleidung an den Schritt gefasst hat. Oder ob
       schwere sexuelle Handlungen, Penetrationen oder dergleichen stattgefunden
       haben. In der Diskussion wird sehr häufig vieles vermengt.
       
       Könnten Sie mal die Bandbreite der Missbrauchstaten skizzieren, mit denen
       Sie als Richter konfrontiert sind? 
       
       Es gibt schwere und weniger schwere Taten. Alles, was mit Penetration
       zusammenhängt, ist ein viel gravierenderer Eingriff in das Rechtsgut des
       Opfers, als beispielsweise Berührungen im Vorbeigehen. Auch auf die Länge
       des Tatzeitraums kommt es an. Handelt es sich um eine flüchtige Tat oder um
       einen Missbrauch von mehreren Jahren? Ist das Opfer tagtäglich oder in
       einem regelmäßigen Rhythmus missbraucht worden - zum Bespiel immer am
       Wochenende, wenn die Mutter Spätschicht hatte? Hatte es keine Chance zu
       entrinnen oder sich zu offenbaren? Manche Täter drohen ihrem Opfer ja:
       "Sagst du es der Mama, kommst du ins Heim." Oder: "Dann bringe ich deine
       Mutter um." Zum Teil sind die Opfer so jung, dass sie überhaupt nicht
       einordnen können, wenn es heißt: Das machen alle, die sich lieb haben.
       
       Sie haben selbst Kinder. Spielt das in Ihrem Unterbewusstsein bei den
       Prozessen eine Rolle? 
       
       Ich kann ziemlich gut trennen. Das muss man als Richter auch. Andernfalls
       läuft man Gefahr, die Sachlichkeit und Unparteilichkeit zu verlieren.
       Allerdings ist ein Richter ein Mensch wie jeder andere. Dass sich durch die
       Hintertür vielleicht doch gewisse Gefühle einschleichen, kann niemand
       kategorisch ausschließen.
       
       Darf ein Richter für den Angeklagten oder das Opfer Empathie empfinden? 
       
       Man sollte an den Fall so herangehen, dass man sich nicht festlegt, ob man
       überhaupt ein Opfer oder einen Täter vor sich hat. Das herauszufinden ist
       ja die Aufgabe. Dass jemand falsch belastet wird, kommt durchaus vor. Bei
       Kindern würde ich das weniger vermuten als bei älteren Personen. Eine
       Aussage ist ein scharfes Schwert. Bei Sexualstraftaten gibt es meistens
       keine unabhängigen Zeugen. Es ist also eine spezifische "Aussage gegen
       Aussage"-Konstellation. Der Bundesgerichtshof stellt sehr hohe
       Anforderungen an die Prüfungsdichte des Urteils. Das muss man als
       Strafrichter schon sehr gut begründen.
       
       Wie kriegt man raus, ob jemand lügt? 
       
       Im Laufe der Zeit entwickelt man ein Gespür. Darauf allein kann man sich
       aber nicht verlassen. Wir stützen uns auf Methoden der Aussagepsychologie.
       Das ist wissenschaftlich verifiziert, es gibt dazu unzählige
       Veröffentlichungen und Fortbildungen. Natürlich muss man auf der
       Richterbank immer die eigene Fehlbarkeit und Unzulänglichkeit in Betracht
       ziehen. Man könnte sich einfach irren und damit das größte Unheil
       anrichten.
       
       Hatten Sie schon mal das Gefühl, ein Fehlurteil gefällt zu haben? 
       
       Ich hatte schon öfters das Gefühl, wenn ich jemanden freigesprochen habe,
       dass der Angeklagte eigentlich schuldig ist. Aber entweder die Fakten
       reichen - oder sie reichen nicht. Das sind die Spielregeln: im Zweifel für
       den Angeklagten. Das sind die Errungenschaften des Rechtsstaats.
       
       Also lieber zehn Schuldige freisprechen als einen Unschuldigen verurteilen? 
       
       Ich kenne keinen Kollegen, der dem widersprechen würde.
       
       Ist es ein Strafmilderungsgrund, wenn der Angeklagte auf die Vernehmung des
       Opfers verzichtet und die Taten gesteht? 
       
       Das kann im Strafmaß unter Umständen einen erheblichen Unterschied
       bedeuten.
       
       Bis zum Beginn des Prozesses haben Sie viel über den Angeklagten gelesen.
       Worauf achten Sie bei der ersten Begegnung im Gerichtssaal? 
       
       Das ist mit das Spannendste, wie sich eine Person, die man nur aus den
       Akten kennt, präsentiert. Wie der Angeklagte auftritt. Ob er einem in die
       Augen guckt. Wie er etwas erzählt. Wo er einen kleinen Haken schlägt, etwas
       auslässt oder mauert. Viele Angeklagten reagieren gar nicht. Das sind zum
       Teil sehr traurige Menschen, die ein Randdasein und ein Leben ohne Erfolge
       geführt haben. Ungeliebt und ausgestoßen. Manchmal verhandelt man tagelang,
       ohne den Angeklagten zu sehen: Er sitzt mit dem Kopf nach unten auf der
       Bank. Andere hingegen kommentieren verbal, mimisch und gestisch alles, was
       gesagt wird.
       
       Gibt es eine bestimmte wiederkehrende Art, wie Angeklagte leugnen und
       bagatellisieren? 
       
       Es kommt durchaus vor, dass jemand eine Lebensbeichte ankündigt. Ob es
       wirklich eine ist, ist meist nicht so klar. Die große Linie ist, dass
       Angeklagte versuchen, Verständnis zu erwecken für eine doch hässliche Tat.
       Das ist menschlich.
       
       Können Sie ein Beispiel dafür nennen? 
       
       Sexualtäter verschieben die Schuldanteile gern ein wenig auf die
       Opferseite. Etwa in der Art: "Das Kind hat sich immer zu mir auf die Couch
       gesetzt und wollte kuscheln. Dabei ist es dann aber nicht geblieben." Das
       ist keine seltene Verteidigungsstrategie. Es mag stimmen, dass es solche
       Situationen gab. Aber ein Erwachsener hat die Entscheidung zu treffen: Geht
       man darauf ein oder nicht.
       
       Erleben Sie so was wie Reue? 
       
       Das Wort Reue höre ich im Gerichtssaal sehr oft. Es ist schwer, das zu
       gewichten. Und nach 20 Jahren forensischer Erfahrung neigt man ein bisschen
       zur Skepsis. Aber auch da muss man versuchen, als Richter innerlich
       gegenzuarbeiten. Vielleicht kann man es dem einen oder anderen doch
       abnehmen. Und das tue ich auch.
       
       Suchen Sie nach Erklärungen für die Taten? 
       
       Die Hintergründe und Motive sind ein ganz wichtiger Punkt. Viele Angeklagte
       sind intellektuell gar nicht in der Lage, sich zu erklären. Teilweise
       handelt es sich um Männer, die große Schwierigkeiten haben, unter
       erwachsenen Frauen eine Sexualpartnerin zu finden. Sie sind dann auf Kinder
       ausgewichen, um ihre Sexualität auszuleben. Der Sexualtrieb ist ein
       mächtiger Trieb. Oder es handelt sich um Männer, die sich in der Welt der
       Kinder einfach besser zurechtfinden. Auch das ist nicht selten.
       
       Und dann gibt es noch die klassischen Pädophilen, die im psychiatrischen
       Sinne krank sind. 
       
       Auch Pädophile sind grundsätzlich für ihre Taten verantwortlich. Aber viele
       Sexualtäter, über die wir verhandeln, sind keine Pädophilen im klassischen
       Sinne.
       
       Bei der Urteilsverkündung im Fall des Sexualstraftäters Uwe K. haben Sie im
       September vergangenen Jahres gesagt: Der Angeklagte sei nicht als Monster
       aufgetreten. Gehen Ihnen solche Vergleiche auch in anderen Verfahren durch
       den Kopf? 
       
       Eigentlich nicht. Ich habe aber durchaus schon Angeklagte erlebt, die im
       Gerichtssaal überhaupt keine Gefühle erkennen ließen. Sie erschienen mir
       kalt und ohne jede Empathie. Teilweise stand das im Einklang mit ihren
       Taten.
       
       Der Fall Uwe K. war in den Medien ein Dauerbrenner. Jetzt ereifert sich
       halb Berlin über eine kleine Gruppe von Sexualstraftätern, die nach
       jahrzehntelanger Haft aus der Sicherungsverwahrung freikommen soll.
       Inwieweit kann man sich als Richter davon denn noch freimachen? 
       
       Das ist eine Persönlichkeitsfrage, dafür gibt es kein Patentrezept. Die
       Medien durchdringen alles, auch das Privatleben eines Richters. Wir lesen
       Zeitung, hören Radio, sehen fern. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein Thema,
       das sich gut vermarkten lässt, weil es die Gefühlsseite der Menschen
       berührt. Mich ärgert die Berichterstattung häufig eher. Zu bedenken ist
       auch: Alle Statistiken sagen, dass die Zahl der Sexualdelikte seit Jahren
       zurückgeht. In derselben Zeit - seit 1997 - hat der Gesetzgeber den
       Strafrahmen mehrfach verschärft.
       
       Können Sie nachvollziehen, dass sich Opfer - wie im Zuge der aktuellen
       Missbrauchsdebatte geschehen - erst Jahrzehnte nach den Taten offenbaren? 
       
       Zu entscheiden hatte ich als Richter solch einen Fall noch nicht. Ein
       restloses Vergessen und Verdrängen dürfte kaum gelingen. Zurück bleibt eine
       Narbe, die durch äußere Anlässe aufbrechen kann. Die Art und Weise, wie
       exponierte Vertreter betroffener Einrichtungen Anschuldigungen lässig vom
       Tisch wischen, mag auch ein Anstoß sein, sich zu Wort zu melden.
       
       25 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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