# taz.de -- Kommentar Gesetz zum Sorgerecht: Im Zweifel für das Kind
       
       > Es ist fraglich, ob ein Gesetz Sachlichkeit schaffen kann. Denn es wird
       > Probleme heillos zerstrittener Eltern nicht lösen. Und manche von ihnen
       > kämpfen Jahre miteinander.
       
       In jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und
       Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt
       haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als
       Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.
       
       Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen
       entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es
       wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich
       befriedet.
       
       Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird
       kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche
       kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen
       Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?
       
       Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht
       spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung
       angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein
       gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen:
       emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die
       volle Verantwortung tragen. Der Alltag sieht aber oft anders aus: Viele
       getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt und übernehmen die Kinder nur dann,
       wie es ihnen gerade passt. Und manche Mütter stülpen sich wie Glucken über
       ihre Kinder.
       
       In strittigen Fällen ist es daher besser, wenn sich die Familiengerichte
       die Eltern-Kind-Verhältnisse ganz genau anschauen und dann möglicherweise
       eine Entscheidung fällen, die einem Elternteil nicht gefällt. Es geht an
       dieser Stelle auch nicht darum, einem Vater oder einer Mutter das
       Umgangsrecht zu verwehren. Denn das gilt unabhängig vom Sorgerecht.
       
       27 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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