# taz.de -- Recherchen der Antifa Heidelberg: Zwei weitere Spitzel
> Nach dem "Fall Simon Brenner" berichtet die Antifaschistische Initiative
> Heidelberg von zwei weiteren verdeckten Ermittlern. Das zuständige
> Ministerium schweigt.
(IMG) Bild: Bibliothek der Universität Heidelberg
BERLIN taz | Nachdem im Dezember bekannt wurde, dass ein 24-jähriger
Polizist unter dem Decknamen Simon Brenner monatelang die linke Szene in
Heidelberg ausspioniert hatte, erhebt die [1][Antifaschistische Initiative
Heidelberg (AIHD)] jetzt neue Vorwürfe. Recherchen hätten ergeben, dass
zwei weitere verdeckte ErmittlerInnen des Landeskriminalamts (LKA) gegen
die linke Szene aktiv seien, heißt es in einer Mitteilung. Demnach sei der
Einsatz der Polizeidirektion Heidelberg und des LKA vor zwei Jahren
gestartet worden. Jetzt seien noch ein Mann und eine Frau unter falscher
Identität im Einsatz.
Das Innenministerium wollte am Sonntag dazu keine Stellung nehmen. "Dass
unsere Rechercheergebnisse nicht dementiert werden, spricht Bände", sagte
ein Sprecher der AIHD der taz. Wie genau die Recherchen aussahen, wollte er
aufgrund des Quellenschutzes nicht erklären. Es scheint, als seien die
vermeintlichen Spitzel den linken AktivistInnen bekannt. "Wenn der Einsatz
von offizieller Seite weiter vertuscht wird, ist es vielleicht an uns, die
beiden zu enttarnen", sagte der Antifa-Sprecher. Er forderte vom
Innenministerium, den gesamten Einsatz umfassend aufzuklären und die
verbliebenen Ermittler abzuziehen, auch zu deren eigenem Schutz.
Am 12. Dezember war der 24-jährige Polizist "Simon Brenner" aufgeflogen,
als er auf einer Party zufällig von einer Urlaubsbekanntschaft
wiedererkannt wurde, der er sich als Polizist vorgestellt hatte. Er wurde
von anwesenden Studenten zur Rede gestellt und gab den verdeckten Einsatz
zu, der sich allgemein gegen die linke Szene Heidelberg gerichtet haben
soll. Das Innenministerium schwieg wochenlang. Erst Mitte Januar räumte
Innenminister Heribert Rech (CDU) den Einsatz ein. Dieser sei "gegen
konkrete Zielpersonen" und "zur Gefahrenabwehr bzw. zur vorbeugenden
Bekämpfung von Straftaten" erfolgt.
6 Feb 2011
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(DIR) Paul Wrusch
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