# taz.de -- Drogenbeauftragte will schärfere Regeln: Glücksspiel soll raus aus Kneipen
       
       > Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will strengere Auflagen für
       > Spielautomaten. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle ist gegen ein Verbot
       > in Kneipen.
       
 (IMG) Bild: Hübsch bunt, aber krass suchtgefährlich.
       
       BERLIN taz | Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans
       (FDP), will Glücksspielautomaten aus Kneipen verbannen. Ihre
       Parteikollegen, Gesundheitsminister Philipp Rösler und Wirtschaftsminister
       Rainer Brüderle, sind davon wenig begeistert. Es handele sich um ein mit
       der Ministeriumsleitung nicht abgestimmtes Arbeitspapier der
       Drogenbeauftragten, sagte eine Sprecherin aus Röslers Ministerium am
       Mittwoch.
       
       Dyckmans hatte sich in der Süddeutschen Zeitung dafür ausgesprochen,
       Glücksspielautomaten in Kneipen, Tankstellen, Einkaufszentren und Flughäfen
       abzumontieren. Bei Automaten gebe es das höchste Suchtpotenzial und der
       Jugendschutz werde oft nicht eingehalten, begründete Dyckmans ihren
       Vorstoß. Sie forderte strengere Auflagen für Spielhallen und höhere
       Bußgelder bei Verstößen. Rund 50.000 Automaten und 10.000 Spielhallen gibt
       es Dyckmans zufolge in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt steigen
       deren Umsätze seit Jahren und lagen 2008 bei 2,7 Milliarden Euro.
       
       Auch Klaus Wölfling, Leiter der Mainzer Spielsuchtambulanz, sieht in den
       laschen Regeln für Spielhallen und Automaten eine Gefahr. "80 Prozent
       unserer Patienten sind automatenspielsüchtig und zocken in Spielhallen und
       Kneipen", sagte Wölfling der taz. Der Psychologe sieht einen direkten
       Zusammenhang zwischen der steigenden Dichte an Spielmöglichkeiten und der
       Anzahl der Fälle. Dabei hätten die meisten Spielsüchtigen schon als
       Jugendliche mit dem Zocken angefangen.
       
       Die Regeln für Spielautomaten sind in der sogenannten Spielverordnung
       geregelt, die bundesweit gilt. Demnach können Automaten in Schank- und
       Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und
       Wettannahmestellen aufgestellt werden. Die Einhaltung des Jugendschutzes
       muss der Betreiber überwachen. Anders als in staatlichen Spielstätten gibt
       es keine gesetzlich vorgeschriebene Sperrung für Spielsüchtige.
       
       Angesichts der Ausbreitung von Spielhallen hatte Berlin am Dienstag das
       bundesweit erste Spielhallengesetz auf Länderebene verabschiedet und die
       zulässige Anzahl deutlich begrenzt.
       
       Das letzte Wort für die Bundesebene hat Wirtschaftsminister Brüderle. Nach
       einer Überprüfung der Spielverordnung im vergangenen Jahr plant sein
       Ministerium zwar, den Spieler- und Jugendschutz zu verbessern. "Ein Aus für
       Automaten in Gaststätten sieht Minister Brüderle aber derzeit nicht", sagte
       ein Sprecher des Ministeriums.
       
       9 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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