# taz.de -- DISKRIMINIERUNG: Gericht verurteilt Rassismus
       
       > Wegen seiner Hautfarbe bekam ein Student Disko-Verbot. Ein klarer Verstoß
       > gegen das Gleichbehandlungsgesetz - stellte erstmals ein Bremer Richter
       > fest
       
 (IMG) Bild: Trotz abweisender Fassade - das Bremer Amtsgericht sorgt für Gleichbehandlung auch vor der Diskotür
       
       Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den
       Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den
       Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten
       mehrere ZeugInnen. Ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Das Amtsgericht
       verhängte ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro.
       
       Es blieb damit etwas unter den geforderten 500 Euro. "Dabei spielte unter
       anderem die Uhrzeit eine Rolle", so Richter Heinrich Auffarth: Die Disko
       hätte ohnehin nur noch eine Stunde offen gehabt, die Zahl der Wartenden war
       klein. "Es war nicht so, dass er vor 100 Leuten bloß gestellt worden wäre
       und eine ernsthafte Rufschädigung erlitten hätte", so der Vorsitzende.
       Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand
       mitbekommen, "und die haben sich mit ihm solidarisiert".
       
       Im Verfahren sagten sie als ZeugInnen aus. Besondere Schwierigkeit: Es
       gibt, bis auf einen analogen Fall aus Oldenburg, offenbar keine
       vergleichbaren rechtskräftigen Urteile. Die Fachliteratur zum Thema fasst
       Auffarth mit dem Begriff "spärlich" zusammen.
       
       Befund, den auch Kläger-Anwalt Gregor Schäfer teilt. "Außer dem Oldenburger
       Urteil ist auch mir keins bekannt", sagt er. "Ich war ganz perplex, als ich
       mich auf den Fall vorbereitet habe." Das Urteil wertet er als Erfolg:
       "Meinem Mandanten war nicht die Höhe des Schmerzensgeldes wichtig, sondern
       dass überhaupt die Diskriminierung festgestellt und bestraft wird." Denn
       davon, dass ähnliche Fälle sich häufig ereignen, ist auszugehen. Und die
       jetzt verurteilte Disko ist zweifellos nicht die einzige, deren Türsteher
       rassistischen Kriterien folgen. Auch sein Mandant habe ähnliche
       Diskriminierung schon zuvor und bei anderen Lokalen erfahren, bestätigt
       Schäfer. Bloß war da oft die Beweislage weniger günstig gewesen.
       
       Im Dezember 2009 hatte sich der junge Mann mit Schul-FreundInnen getroffen,
       man war gemeinsam auf einer Party gewesen, und wollte anschließend noch
       abtanzen. Also auf in die Disko. Einer aus der Gruppe, blond und blaue
       Augen, stand vor ihm in der Schlange. Keine Beanstandung. Er aber - chic
       gewandet und im Wintermantel - bekam zu hören: "Läuft nicht." Warum? Das
       "Gesamtbild" passe nicht. Bloß konnte sich der Türsteher an das anstößige
       Outfit nicht klar erinnern. Mal führte er einen angeblich hohen
       Alkoholpegel an, mal sprach er von einem "Gangsteroutfit". Sein Kollege
       behauptete gar, der junge Mann habe im T-Shirt vor der Tür gestanden. Ohne
       Jacke. Im Dezember.
       
       Es müsse doch endlich "jemand anfangen, sich zu wehren gegen den
       Rassismus", hatte der Kläger zu Prozessbeginn gesagt. Gerichtlich ist das
       möglich seit Inkrafttreten des AGG. Bei der Verabschiedung hatten Kritiker
       vor einer Klageflut gewarnt. Das jetzige Urteil ist rechtskräftig - und das
       erste seiner Art in Bremen. (Az: 25 C 0278/10)
       
       10 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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