# taz.de -- Kristina Schröders Extremismusklausel: Länder gegen Gesinnungscheck
       
       > Extremismusklauseln für Initiativen gegen rechts? Viele Bundesländer
       > kritisieren Kristina Schröders Idee - und lehnen eine Klausel für eigene
       > Programme ab.
       
 (IMG) Bild: Können die nicht alle mal still sein? Die Kritik an Kristina Schröders Extremismusklausel ist laut.
       
       BERLIN taz | Familienministerin Kristina Schröder (CDU) steht alleine da.
       Während sie an der heftig umstrittenen Extremismusklausel als
       Förderungsbedingung für Anti-rechts-Initiativen festhält, will kaum ein
       Bundesland eigene Gesinnungschecks für Landesprogramme einführen. Besonders
       aus den Ost-Ländern kommt scharfe Kritik an Schröders Idee, Projektträger
       eine Erklärung ihrer Verfassungstreue unterschreiben zu lassen.
       
       Das von CDU und SPD regierte Thüringen werde bei der Vergabe von
       Landesmitteln keine Erklärung verlangen, heißt es im dortigen
       Innenministerium. Es verweist auf die Stasi-Erfahrungen vieler
       Ostdeutscher.
       
       In Brandenburg, wo SPD und Linkspartei in der Regierung sitzen, meint das
       Innenministerium: "Die Extremismusklausel ist das Ergebnis einer
       politischen Haltung, die engagierten Bürgern und Vereinen mit
       obrigkeitsstaatlichen Vorbehalten und bürokratischem Formalismus begegnet."
       Laut Innenminister Dietmar Woidke (SPD) könnte sie sich sogar als
       "schädlich erweisen, weil sie einem Klima des Misstrauens Vorschub
       leistet".
       
       In Mecklenburg-Vorpommern ist Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) der
       Ansicht, Schröder schieße weit über das Ziel hinaus. Die Ablehnung der
       Extremismusklausel durch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann
       (SPD) ist seit Längerem bekannt, und der rot-rote Berliner Senat will
       juristisch gegen die Klausel vorgehen.
       
       Selbst im von CDU und FDP regierten Baden-Württemberg existiert bisher
       keine an Schröders Idee angelehnte Generalklausel oder Erklärung, sagt eine
       Sprecherin des Innenministeriums. In der Regel werde bei der
       Förderwürdigkeit von Projekten jedoch der Staats- oder Verfassungsschutz
       konsultiert. "Es ist in Ordnung, wenn man schaut, wem man Steuergeld gibt."
       
       Sachsen ist nach Einschätzung des Kulturbüros Sachsen, welches Projekte
       berät, das einzige Bundesland, das sich bei seiner Fördermittelvergabe für
       Demokratie- und Toleranzinitiativen an Schröders Extremismusklausel für
       Bundesprogramme wie "Zusammenhalt durch Teilhabe" oder "Toleranz fördern -
       Kompetenz stärken" orientiert. Wer sächsische Landesförderung will, muss
       sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
       
       Auch wenn eine Extremismusklausel im zweiten Teil der Erklärung nach einer
       aktuellen Änderung entfällt, sollen Vereine aber von ihren Partnern
       ebenfalls eine Treueerklärung einfordern. Sachsen hatte mit seiner harten
       Haltung schon im November einen Eklat produziert, als der sächsische
       Demokratiepreis durch einen Preisträger abgelehnt wurde.
       
       Die neue sächsische Erklärung wird von Initiativen scharf kritisiert. Das
       Kulturbüro Sachsen und die Opferberatung RAA bezeichneten sie als eine
       "Verschlimmbesserung". Sie verweisen auf das Mitte der vergangenen Woche
       vom Juristischen Dienst des Bundestages vorgestellte Gutachten, wonach ein
       Bekenntniszwang nur bei besonderer Treuepflicht von Beamten oder
       Einbürgerungswilligen besteht.
       
       Außerdem sei es absurd, jedem Projekt- oder Diskussionspartner plötzlich
       mit Misstrauen zu begegnen und eine Erklärung abzuverlangen.
       
       15 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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