# taz.de -- Plagiats-Vorwürfe bei Doktorarbeit: Guttenberg Roadkill
       
       > Verteidigungsminister zu Guttenberg soll bei seiner Doktorarbeit
       > abgeschrieben und unsauber zitiert haben. Jetzt ist sein Doktortitel in
       > Gefahr.
       
 (IMG) Bild: Karl-Theodor zu Guttenberg: "Die Anfertigung dieser Arbeit war meine eigene Leistung."
       
       FREIBURG taz | Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg wurde erwischt. Mehrere
       Wissenschaftler werfen ihm vor, Guttenberg habe bei seiner Doktoararbeit
       großflächig Passagen von anderen Autoren abgeschrieben, ohne dies als Zitat
       kenntlich zu machen. An Universitäten, die etwas auf sich halten, kann dies
       zur Aberkennung des Doktortitels führen.
       
       Guttenbergs Doktorarbeit "Verfassung und Verfassungsvertrag" vergleicht
       Entwicklungen in den USA und der EU. Sie wurde an der Uni Bayreuth 2006 mit
       der Bestnote "summa cum laude" bewertet. Gutachter waren die renommierten
       Professoren Peter Häberle und Rudolf Streinz. 2009 wurde die Arbeit im
       Fachverlag Duncker & Humblot veröffentlicht.
       
       Den Vorwurf, dass zu Guttenberg unsauber gearbeitet hat, brachte der linke
       Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano aus Bremen auf. In einer der taz
       vorliegenden Rezension für die Fachzeitschrift "Kritische Justiz" weist
       Fischer-Lescano in einer Synopse acht Stellen nach, an denen zu Guttenberg
       wörtlich von anderen Autoren abgekupfert hat. Teilweise wurden sogar
       Kommafehler übernommen. Die Originalautoren werden entweder gar nicht
       genannt oder nur am Rande – ohne offen zu legen, dass von ihnen teilweise
       mehrere Absätze am Stück und fast unverändert übernommen wurden.
       
       Fischer-Lescano ist nicht der erste, dem dies aufgefallen ist. Der
       Münsteraner Doktorand Michael Schwarz hat schon im letzten Sommer einen
       (bislang unveröffentlichten) Aufsatz geschrieben, in dem er zu Guttenberg
       an vier Stellen wortwörtliche Übernahmen aus einem Aufsatz des Tübinger
       Rechtsprofessors Martin Nettesheim nachweist. Die Analyse von Michael
       Schwarz liegt der taz vor.
       
       Zu Guttenberg erklärte am Mittwoch: "Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei
       ein Plagiat, ist abstrus". Er verweist darauf, dass sein Arbeit 475 Seiten
       und mehr als 1200 Fußnoten umfasse. Falls es dabei zu Fehlern gekommen sei,
       will er sie bei einer Neuauflage berichtigen.
       
       Nach der Bayreuther Promotionsordnung und dem bayerischen
       Verwaltungsverfahrensgesetz kann ein Doktortitel unter anderem dann
       aberkannt werden, wenn der Doktorand den Titel durch "Täuschung" erlangt
       hat. Der für zu Guttenberg zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat
       zum Beispiel 2006 geurteilt, dass "die wörtliche oder sinngemäße Übernahme
       von Textpassagen aus fremden Werken ohne (ausreichendes) Zitat gegen
       grundlegende Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens verstößt und damit die
       Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall ausschließt".
       
       Der Entzug der Doktorwürde ist nicht erst dann möglich, wenn die ganze
       Arbeit ein Plagiat ist. Vielmehr genügt es, wenn sich die ungekennzeichnete
       Übernahme fremder Textpassagen "insgesamt auf mehrere Seiten erstreckt und
       wiederholt und in Bezug auf verschiedene Autoren eingesetzt worden ist", so
       der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Urteil von 2008.
       
       Zu Guttenberg könnte sich auch nicht damit verteidigen, dass seine Arbeit
       ohne die beanstandeten Stellen immer noch den Doktortitel wert wäre.
       Entscheidend ist, ob in nennenswertem Umfang getäuscht wurde, so die
       Mannheimer Richter, "weil nur eine unter Offenlegung aller verwendeten
       Quellen und Hilfsmittel erbrachte Leistung den Anforderungen an eine
       eigenständige Dissertation genügt."
       
       Zuständig für das Verfahren ist nun die Universität Bayreuth. Die dortige
       Kommission zur Selbstverantwortung in der Wissenschaft wollte sich schon an
       diesem Mittwoch auf einer turnusgemäßen Sitzung mit den Vorwürfen
       auseinandersetzen.
       
       Die bisherigen Bayreuther Prüfer scheinen gegenüber zu Guttenberg aber eher
       nett gewesen zu sein. Schon die Vergabe der Bestnote für die Dissertation
       bezeichnet Fischer-Lescano als "sehr schmeichelhaft". Nach seiner Bewertung
       bringe die Doktorarbeit nur "bescheidenen" Ertrag. Zu Guttenberg entfalte
       seinen Verfassungsbegriff "nicht hinreichend" und bleibe weit hinter der
       wissenschaftlichen Diskussion zurück.
       
       16 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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