# taz.de -- Forderung nach Zivilklausel für Universitäten: Militärforschung stiftet Unfrieden
       
       > In Karlsruhe sollen Forschung und Lehre auf friedliche Zwecke begrenzt
       > werden. Das widerspricht der Wissenschaftsfreiheit, sagt die
       > Landesregierung.
       
 (IMG) Bild: Die Karlsruher Studenten wollen die Zivilklausel auch an ihrer Uni: forschen und lehren ausschließlich zu friedlichen Zwecken.
       
       STUTTGART taz | Karlsruher Studierende und Gewerkschaften haben sich erneut
       dafür ausgesprochen, landesweit auf militärische Forschungen an
       Universitäten zu verzichten. Am Dienstag forderten sie am Karlsruher
       Institut für Technologie (KIT) die Einführung der sogenannten Zivilklausel,
       um die Forschung und Lehre auf "friedliche Zwecke" zu beschränken.
       
       Bislang hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg darauf
       verwiesen, dass eine derartige Klausel gegen die Wissenschaftsfreiheit an
       den Hochschulen verstoße.
       
       Beim Zusammenschluss der Uni Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe
       zum KIT kam es deshalb vor zwei Jahren zu einer schizophrenen Situation:
       Das Forschungszentrum hatte bereits eine Zivilklausel in den Statuten. Auch
       nach dem Zusammenschluss führte der ehemalige Teil des Forschungszentrums
       diese Klausel weiter. Der universitäre Teil aber durfte sie nicht
       übernehmen. Dabei hatten sich im Januar 2009 fast zwei Drittel der
       Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen.
       
       Doch noch haben sie wenig Hoffnung, mit ihrer Forderung auch durchzukommen.
       So fürchtet die Professorenschaft um ihre Forschungsgelder, da etliche
       Projekte an der ehemaligen Universität der Rüstungsforschung dienten, heißt
       es von Seiten der Unabhängigen Studierendenschaft (UStA).
       
       Allerdings hat sich die politische Lage ihrer Meinung nach klar geändert.
       Denn für die Uni Tübingen hat die Landesregierung eine Präambel zur
       Grundordnung genehmigt. Darin schreibt die Uni eine Zivilklausel fest, die
       demnach mit dem Landeshochschulgesetz vereinbar sein muss.
       
       "Es gibt keinen Grund, dass das nicht für Karlsruhe gilt", sagt Dietrich
       Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Mit der
       Entscheidung im Fall Tübingen könne sich keiner mehr auf eine angebliche
       Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Verhalten von
       Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sei deshalb widersprüchlich.
       
       Das sieht das Ministerium anders. Wie ein Sprecher gegenüber der taz
       erklärte, habe eine Präambel lediglich einen beschreibenden Charakter und
       sei nicht rechtlich bindend. Dies sei etwas ganz anderes, als eine
       Zivilklausel gesetzlich zu verankern. "Eine Landesregierung kann eine
       Präambel genehmigen und dennoch ein Gesetz, das die Wissenschaftsfreiheit
       einschränkt, ablehnen", hieß es.
       
       Auf die Frage, ob mit der Tübinger Entscheidung aber zumindest der Weg für
       eine entsprechende Änderung der Grundordnung am Karlsruher Institut frei
       sei, erklärte der Ministeriumssprecher: "Das wäre jetzt rein spekulativ. Da
       sind erst einmal die Gremien des Instituts am Zug."
       
       23 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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