# taz.de -- Einfach Internetzugang sperren muss nicht: Hollywood verliert gegen Provider
       
       > Internetprovider in Australien können nicht gezwungen werden, ihre Kunden
       > von Filesharing abzuhalten. Die Bereitstellung eines Internetzugangs sei
       > kein "Mittel zu Verstößen", so der Richter.
       
 (IMG) Bild: Schriftzug in Hollywood. Namhafte Studios haben bei ihrem Ansinnen, Providern die Rolle von Hilfssherriffs aufzudrücken, vor Gericht verloren.
       
       SYDNEY dpa | Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das
       Herunterladen oder den Austausch von urheberrechtlich geschützem Material
       zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am
       Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz
       aufrecht.
       
       Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom
       Filesharing abzuhalten. "Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum
       Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten", hielt der Richter im
       ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte
       Unternehmen iiNET Verstöße billige.
       
       34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal
       Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth
       an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die
       Studios, zusammengeschlossen im [1]["Australischen Verband gegen
       Copyright-Diebstahl"] (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET
       urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen hatten. AFACT
       forderte den Provider dann auf, diesen "Kunden" den Zugang zu sperren.
       Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT.
       
       "Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das
       unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen", sagte iiNET-Chef
       Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen
       Benutzer-Richtlinien anerkennen, die das Herunterladen urheberrechtlich
       geschützten Materials verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen
       müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls
       einschreiten.
       
       24 Feb 2011
       
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