# taz.de -- WM-Terminplaner: Freispruch für die NPD
       
       > Die NPD-Führungsriege war wegen wegen eines Terminplaners zur WM 2006
       > angeklagt. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Jetzt endete der Prozess mit
       > einem Freispruch.
       
 (IMG) Bild: Frank Schwerdt (links), Udo Voigt (Mitte) vor dem Berliner Landgericht. Rechts der Anwalt.
       
       BERLIN taz | In einer Berufungsverhandung vor dem Berliner Landgericht
       wurden an diesem Mittwoch der NPD-Vorsitzende Udo Voigt und zwei weitere
       Funktionäre der Partei vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. In
       einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten im Jahre 2009 war
       das Trio noch zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das
       Amtsgericht bewertete seinerzeit einen von der NPD herausgegebenen Planer
       für die Fußballweltmeisterschaft 2006 als "rassistisch".
       
       Denn auf dem Titel war ein Nationalmannschaftstrikot mit der Nummer 25
       abgebildet. Und daneben stand der Spruch: "Weiß – nicht nur eine
       Trikotfarbe für eine echte Nationalmannschaft". Die 25 war die Trikotnummer
       des schwarzen Spielers Patrick Owomoyela.
       
       Das Landgericht urteilte jetzt, dass aus der Abbildung nicht zweifelsfrei
       hervorgehe, dass Owomoyela persönlich oder ein schwarzer Spieler generell
       herabgewürdigt werden sollte. Auch fehle der Appellcharakter, der eine
       Volksverhetzung rechtfertige, so die Richterin. Die Angeklagten hätten zwar
       "eine fremdenfeindliche Position zum Ausdruck gebracht", was aber noch
       keinen Straftatbestand darstelle.
       
       Bereits zu Prozessbeginn hatte Udo Voigt angegeben, nicht Owomoyela,
       sondern der Spieler Sebastian Deisler sei auf dem Planer abgebildet. Und es
       sei auch um das schmutzige Finanzgebaren im Profifußballs gegangen. Dann
       allerdings wetterte der NPD-Vorsitzende gegen Multikulti und forderte, dass
       sich "unser Volk" in der Nationalelf wiederfinden müsse.
       
       Owomoyela hatte die NPD-Kampagne als "bestürzend und kränkend" bezeichnet.
       Sein Anwalt sprach von einer "Fehlentscheidung". Der Planer sei zweifellos
       rassistisch. Anders mache doch der Spruch keinen Sinn. Auch der
       Staatsanwalt, der auf die Verhängung von Freiheitsstrafen plädiert hatte,
       sah das so. Das Amtsgericht hatte das braune Trio zu Geld- und
       Bewährungsstrafen verurteilt, die NPDler dagegen Berufung eingelegt.
       
       Die Freisprüche passen der NPD jetzt kurz vor der Landtagswahl in
       Sachsen-Anhalt ins Konzept. Nach Umfragen könnte die Partei die
       5-Prozent-Hürde knacken. Nach außen versucht sie einen bürgerlichen
       Wahlkampf hinzulegen. Intern aber wird weiter über "Bimbos" und "Kanaken"
       hergezogen, wie kürzlich von der taz veröffentlichte NPD-E-Mails zeigen.
       
       9 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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