# taz.de -- Datenweitergabe an Behörden erlaubt: Twitterleaks
       
       > Ein US-Gericht erlaubt die Weitergabe von Daten prominenter Twitter-User
       > an die Behörden. Im Rahmen einer Anklage gegen Wikileaks-Chef Julian
       > Assange.
       
 (IMG) Bild: Der öffentliche Teil von Birgitta Jonsdóttirs Twitter-Account.
       
       Das US-Justizministerium ist seinem Ziel näher gekommen, auf interne Daten
       des Internetkommunikationsdienstes Twitter Zugriff zu erhalten. Daten, die
       man offenbar im Rahmen einer möglichen Anklage gegen WikiLeaks-Chef Julian
       Assange verwenden möchte. Ein Gericht in Virginia wies am Freitag einen
       Antrag von Twitter-Usern ab, die sich gegen eine Weitergabe ihrer Daten
       gewandt hatten.
       
       Mitte Dezember letzten Jahres hatte dieses Gericht eine Anordnung
       ("Subpoena") gegen Twitter erlassen, von fünf Benutzern dieses Dienstes die
       User- und Nick-Names, Telefonnummern, E-Mail- und Wohnsitzadressen,
       Bankdaten sowie alle Aufzeichnungen über den Zugriff auf diese Accounts bis
       zurück zum 1. November 2009 herauszugeben.
       
       Die fraglichen Accounts gehören Julian Assange, dem als Whistleblower
       verdächtigen US-Armeeangehörigen Bradley Manning, den beiden
       Internetsicherheitsexperten und zeitweiligen Wikileaks-Mitarbeitern Jacob
       Applebaum und Rop Gonggrijp sowie der ehemaligen Wikileakssprecherin und
       isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir.
       
       Nur weil Twitter diese Anordnung nicht akzeptierte, erfuhren diese
       überhaupt von dem eigentlich geheimen Verfahren und konnten sich gegen die
       "Subpoena" wehren. Applebaum, Gonggrijp und Jónsdóttir begründeten ihre
       Beschwerde gegen die Anordnung mit ihrem ansonsten verletzten Recht auf
       Meinungs- und Informationsfreiheit. Die zuständige Richterin verneint dies
       nun: Das Justizministerium wolle nur den Zugang zu technischen Daten, nicht
       zum eigentlichen Inhalt der Twitter-Kommunikation haben. Im Übrigen hätten
       die User durch ihre Teilnahme an diesem Kommunikationsdienst die fraglichen
       persönlichen Daten freiwillig offenbart und damit einen Verzicht auf diesen
       Teil ihrer Privatsphäre in Kauf genommen.
       
       Die Anwälte der Bürgerrechtsinitiativen Electronic Frontier Foundation und
       American Civil Liberties Union, von denen sich Applebaum, Gonggrijp und
       Jónsdóttir vertreten ließen, kritisieren diese Argumentation. Man räume
       damit der US-Administration prinzipiell das Recht ein, massenweise
       Informationen über die private Internetkommunikation zu erhalten. Sie
       kündigten an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. "Bleibt
       das Urteil bestehen, könnten solche Internet-Kommunikationsdienste einen
       USA-Standort für ihre Zentralen oder Server eigentlich nicht mehr
       rechtfertigen", meint Jónsdóttir.
       
       Bezüglich ihrer Person lehnte das Gericht im Übrigen auch einen möglichen
       Verstoß gegen ihre parlamentarische Immunität als Althing-Abgeordnete durch
       das Ermittlungsverfahren Washingtons ab: Die fraglichen Twitterdaten würden
       ihre Rolle als Parlamentarierin nicht tangieren. Und das Gericht wies auch
       einen weiteren Antrag der Anwälte ab: Die hatten Auskunft begehrt, ob das
       Gericht dem Justizministerium Zugriff auf die Daten anderer Internetdienste
       wie Facebook, Google-Mail oder Skype, gewährt habe. Mögliche "Subpoenas"
       also, über die deren User überhaupt nicht informiert worden seien. "Die
       Antragsteller haben kein Recht auf Einsicht in diese vertraulichen
       Dokumente", teilt das Gericht mit.
       
       14 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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