# taz.de -- Neues Polizeirecht für Mecklenburg-Vorpommern: Wenn die Ausnahme zur Regel wird
       
       > Mecklenburg-Vorpommern hat sich ein neues Polizeigesetz gegeben und
       > einige Regelungen entfristet, die für den G8-Gipfel eingeführt wurden.
       > Daran stoßen sich Opposition und Datenschützer.
       
 (IMG) Bild: Was bleibt, sind die verschärften Gesetze: Abbau der Sicherheitszäune nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm.
       
       HAMBURG taz | Mecklenburg-Vorpommern hat sein Polizeigesetz verschärft. Mit
       den Stimmen der rot-schwarzen Regierungskoalition ist zum Monatsende das
       novellierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) verabschiedet worden. Es
       räumt den Ordnungshütern mehr Befugnisse ein und entfristet einige
       Regelungen, die nur für den G8-Gipfel gedacht waren. "Mit dem Inkrafttreten
       dieses Änderungsgesetzes am 31. 3. 2011 wird Mecklenburg-Vorpommern wieder
       über ein aktuelles und modernes, an die Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts angepasstes Polizeigesetz verfügen", so
       Innenminister Lorenz Caffier (CDU) im Landtag.
       
       Gegen das neue Gesetz ausgesprochen hatte sich die Linksfraktion, ihren
       Änderungsantrag lehnte der Landtag ab. "Trotz erheblicher
       verfassungsrechtlicher Zweifel hält die Koalition an der Videoüberwachung
       öffentlicher Orte fest, ohne einen konkreten Bedarf darzulegen", sagt Peter
       Ritter, innenpolitischer Sprecher der Linken. "So können einen Vielzahl von
       Menschen beobachtet werden, die in keinem Bezug zu Gefahren stehen, die
       abgewehrt werden sollen."
       
       Diesen Punkt hatten auch Datenschützer gegenüber dem Innenausschuss sowie
       vorab in einer Stellungnahme bemängelt: "Wir wollten die im Zuge des
       G8-Gipfels eingeführte polizeiliche Videoüberwachung eingrenzen", sagt Ina
       Schäfer vom Landesdatenschutz. Mit einem derartigen Großereignis sei so
       schnell ja nicht wieder zu rechnen.
       
       Gerade die ursprünglich bis Mitte 2010 befristete Überwachung aber wird
       durch das neue SOG entfristet. "Die gewählte Formulierung ,ein die
       öffentliche Sicherheit schädigendes Ereignis'", sagt Schäfer, sei "wohl
       kaum für eine an einem öffentlichen Ort einzurichtende Videobeobachtung
       ausreichend".
       
       Innenminister Caffier lässt das nicht gelten. "Mit abgehobenen und
       weltfremden juristischen Diskussionen kann man die Sicherheit unserer
       Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten", sagt er: "Wenn einige
       behaupten, manche Vorschriften seien unnötig, weil sie angeblich zu wenig
       angewendet werden, liegen sie falsch." Als nicht notwendig erachtet die
       Linksfraktion etwa die Entfristung der präventiven Telefonüberwachung sowie
       der automatischen Erfassung von Auto-Nummernschildern. "Für ein Festhalten
       am automatisierten Erfassungen von Kfz-Kennzeichen gibt es weder rechtliche
       noch fachliche Gründe", sagt Ritter. Andere Bundesländer, darunter
       Schleswig-Holstein, hätten sich nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil
       vom März 2008 zur ersatzlosen Streichung entschieden.
       
       Damals hatten mehrere Autofahrer Verfassungsbeschwerde gegen das
       KfZ-Scanning eingelegt - die Karlsruher Richter erklärten die in Hessen und
       Schleswig-Holstein anlassunabhängig praktizierte Kennzeichenerfassung für
       unzulässig. In Schleswig-Holstein waren von August 2007 bis zum Karlsruher
       Urteil rund 131.000 Fahrzeuge automatisch erfasst worden - Ausbeute: 26
       Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz wurden festgestellt. Der
       damalige Innenminister Lothar Hay (SPD) sprach von einem "Missverhältnis
       zwischen Aufwand und Ertrag".
       
       Sein amtierender Schweriner Kollege Caffier hält dennoch am Scanning fest.
       "Einige Vorschriften stellen wegen ihrer Eingriffsqualität zu Recht sehr
       hohe Voraussetzungen an ihre Anwendung", sagt er. "Wenn aber in nur einem
       Falle die körperliche Unversehrtheit oder gar ein Leben geschützt werden
       kann, hat sich diese Vorschrift bewährt."
       
       Im neuen SOG ist außerdem die Erhebung sensibler Daten etwa zur politischen
       Meinung, zur ethnischen Herkunft, zum Sexualleben oder zur
       Gewerkschaftszugehörigkeit geregelt. "Die polizeiliche Datenerhebung dient
       nicht einem Selbstzweck, sondern allein der Sicherheit und dem Schutz der
       Bürgerinnen und Bürger", so Caffier. "Sie nützt also jedem von uns."
       
       Personenbezogene Daten hätten die Behörden zur Gefahrenabwehr auch schon
       vor der Novellierung erheben dürfen, sagt Landesdatenschützerin Schäfer.
       "Ob die rechtliche Verankerung wirklich unproblematisch ist, wird sich erst
       in der Praxis zeigen."
       
       20 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilka Kreutzträger
       
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