# taz.de -- Urteil in den USA: Nimm das, Google!
       
       > Google hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen
       > der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob den
       > Plänen erstmal einen Riegel vor.
       
 (IMG) Bild: Digitalisiert werden sollen sie, aber von wem und zu welchen Bedingungen? Ein Buch wird eingescannt.
       
       BERLIN taz | Ein Festtag für alle Google-Hasser: Endlich hat der
       Suchmaschinenkonzern mal juristisch ordentlich eins auf die Fresse
       gekriegt. Bücher digitalisieren und dafür den Autoren eine einmalige
       Pauschale zahlen? Nö, urteilte am Dienstag der New Yorker Richter Denny
       Chin. Das würde Google einen "Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern"
       geben. 
       
       Viele europäische Verleger und Autoren feiern, dass der Richter Google in
       seine Expansionsschranken wies. Hatte der Suchmaschinenkonzern doch 2004 in
       bester digitaler Gutsherrenart einfach mal damit angefangen, für sein
       Projekt [1]["Book Search"] Bücher aus Bibliotheken einzuscannen, ohne
       vorher die Beteiligten um Erlaubnis zu fragen. Dafür mit dem Verweis, dass
       man ein bisschen mehr Wissen der Welt frei zugänglich mache. Schon klar.
       
       Längerfristig plante der Konzern recht offensichtlich, selbst E-Books zu
       verkaufen - und verleibte sich beim Einscannen nebenbei sogenannte
       verwaiste Werke ein, also Bücher, die zwar theoretisch noch
       urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr
       ermittelbar sind.
       
       Dass ein Netzkonzern so aus fremdem geistigem Eigentum Profit zu schlagen
       suchte, rief natürlich Autoren und Verlage auf den Plan: Zwei US-Verbände
       klagten 2005 gegen Google Books, verhandelten dann aber doch mit dem
       Konzern drei Jahre lang an einem gütlichen Vergleich herum, dem sogenannten
       Google Books Settlement.
       
       Genau das lehnte der New Yorker Richter Chin jetzt ab - auf Basis eines
       Einspruchs, den unter anderem Deutschland mittrug. Denn wenn ganze
       Bibliotheken eingescannt werden, sind eben auch ein paar zehntausend
       deutsche Werke dabei, deren Urheberrechte in Deutschland verwaltet werden.
       
       ## Noch nicht das endgültige Aus
       
       So einfach will sich die deutsche Verlagsbranche natürlich nicht die
       urheberrechtliche Butter vom Brot nehmen lassen - gemeinsam mit anderen
       EU-Ländern erhob man Einspruch gegen den Deal. Die Gerichtsentscheidung ist
       noch nicht das endgültige Aus für Googles Onlinebibliothek: Ende April soll
       noch mal darüber verhandelt werden.
       
       Doch bei aller Freude über die Bauchlandung von Google: Wenn der Konzern es
       nicht machen darf, wird es in den nächsten Jahren wohl überhaupt keine
       gescheite Onlinebibliotheken geben. Denn immerhin ist der Konzern das
       weltweit einzige Projekt, das genug Interesse, Geld und technische Potenz
       mitbringt, um ein derartiges Mammutprojekt zu stemmen.
       Konkurrenzprojektchen wie [2]["Libreka"] (Deutsche Buchverleger),
       [3]["Europeana"] (EU) oder das Freiwilligenprojekt [4]["Project Gutenberg"]
       sind zwar ambitioniert, bleiben aber schon seit Jahren in ihren
       Kinderschuhen stecken.
       
       Bei allem Pochen auf Urheberrechte und Verfluchen des gierigen
       Google-Kraken: Wer im Netz auffindbar ist, bekommt Aufmerksamkeit. Und die
       ist im Netzzeitalter vielleicht die wichtigste Währung. Neuerscheinungen
       will Google ohnehin nicht kostenlos ins Netz stellen, sondern lediglich
       Ausschnitte, die User durchblättern können. Genau so, wie das heute schon
       jeder tun kann - im Buchladen.
       
       23 Mar 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://books.google.com/
 (DIR) [2] http://www.libreka.de/
 (DIR) [3] http://www.europeana.eu/portal/
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