# taz.de -- G-8-Gipfel in Genua: Völlig zu Recht erschossen
       
       > Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sieht Notwehr als Ursache
       > für Tod von Carlo Giuliani beim G-8-Gipfel in Genua 2001. Italien wird
       > nicht verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Angeblich prallte der tödliche Schuss von einem Stein ab, bevor er den Demonstranten Giuliani traf.
       
       BERLIN taz | Der Tod eines Demonstranten beim G-8-Gipfel in Genua bleibt
       ungesühnt. Italien wird deshalb nun doch nicht verurteilt. Dies entschied
       am Donnerstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für
       Menschenrechte in Straßburg.
       
       Während des Weltwirtschaftsgipfels 2001 kam es mehrfach zu gewalttätigen
       Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten. Sowohl die
       Polizei als auch Protestierende agierten dabei mit großer Brutalität.
       
       Carlo Giuliani war damals 23 Jahre alt. Mit einer Gruppe Vermummter
       attackierte er zwei Polizeijeeps, die verletzte Beamte aus der Kampfzone
       bringen wollten. Im Jeep saß der 20-jährige Carabinieri Marco Placanica,
       der mit seinen Nerven am Ende war. Er warf einen Feuerlöscher aus dem Jeep
       Richtung Demonstranten und zielte dann durch die zerborstene Scheibe mit
       seiner Pistole auf wechselnde Angreifer.
       
       ## Vom Jeep zweimal überrolt
       
       Carlo Giuliani, der zwei Meter neben dem Jeep stand, hob den Feuerlöscher
       auf, wohl um ihn zurückzuwerfen, der Carabinieri schoss. Giuliani wurde in
       den Kopf getroffen und war vermutlich sofort tot. Anschließend wurde er von
       dem rangierenden Jeep noch zweimal überrollt. Die italienischen
       Ermittlungen gegen Placanica endeten ohne Bestrafung. Angeblich habe er nur
       in die Luft geschossen, die Kugel habe einen Stein getroffen, und erst
       dieser habe den Warnschuss in Richtung Giuliani gelenkt.
       
       Die Eltern Giulianis und seine Schwester glauben das nicht. Sie werfen dem
       italienischen Staat den Einsatz "exzessiver Gewalt" vor, auch weil der
       Polizist zur Selbstverteidigung nur eine Schusswaffe (statt etwa
       Gummigeschosse) zur Verfügung hatte. Zwar wurde Italien im September 2009
       zunächst vom EGMR verurteilt, die Angehörigen sollten zusammen 40.000 Euro
       Schadenersatz erhalten - aber nur weil Italien den Fall nicht genügend
       aufgeklärt habe.
       
       ## Ausversehen überfahren
       
       Gegen diese Entscheidung legten sowohl die Angehörigen als auch die
       italienische Regierung Rechtsmittel ein. Und die 17-köpfige Große Kammer
       des Gerichtshofs entschied nun ganz im Sinne Italiens. Placanica habe
       angesichts des gewalttätigen Angriffs in Notwehr geschossen, so die
       Richter. Selbst wenn er direkt auf Giuliani gezielt hatte, worauf Fotos und
       Videos hindeuten, wäre der tödliche Schuss gerechtfertigt gewesen. Dass
       Giuliani vom Jeep noch überrollt wurde, sei nicht mit Absicht erfolgt,
       außerdem sei der Demonstrant da wohl bereits tot gewesen.
       
       Die Richter kritisierten nicht einmal mehr die mangelnde Aufklärung des
       Falls. Es sei letztlich egal, ob die Kugel Giuliani direkt oder nur als
       Abpraller traf, da letztlich beides gerechtfertigt gewesen sei. Die
       Entscheidung fiel mit zehn zu sieben Stimmen.
       
       24 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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