# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung: Endlich Nägel mit Köpfen
> Das Bundesverwaltungsgericht strebt eine Grundsatzentscheidung zur
> Videoüberwachung des öffentlichen Raums an. Es ist höchste Zeit dafür.
(IMG) Bild: Ein Zuhause, das vielleicht bald weiterrollen muss: Bauwagenbewohnerin der Gruppe Zomia in Wilhelmsburg
Es dauert manchmal Jahre, bis sich ein Bundesgericht mit einer
Grundsatzfrage befassen muss oder kann, die eigentlich der Eile bedurft
hätte. Die Videoüberwachung der Reeperbahn war von Anfang an
verfassungsrechtlich bedenklich - und kriminalistisch untauglich.
Dennoch ist sie von den Polizeihardlinern durchgepeitscht und in ein Gesetz
gegossen worden. Gerichte vor Ort tun sich dann schwer, die Auswirkungen zu
begrenzen. So hatte zwar das Oberverwaltungsgericht der
Reeperbahn-Anwohnerin in zweiter Instanz zugebilligt, dass auch ihr
Hauseingang Tabu ist und dem Schutzbereich der informationellen
Selbstbestimmung unterliegt.
Die Videoüberwachung als Ganzes wollte das Gericht jedoch nicht infrage
stellen - und ließ von sich aus nicht einmal Rechtsmittel zu. In der
Verhandlungen philosophierte Richter Joachim Pradel stattdessen darüber,
wie die Polizei - oder besser gesagt er selbst - aus dem
verfassungsrechtlichen Dilemma kommt.
Er gab der Polizei mit auf den Weg, die Kameras nicht in der Straßenmitte
zu installieren, sondern an Hauswänden, sodass die Videoaugen auf die
Straßenmitte gerichtet seien. Doch in Blickrichtung dahinter befindet sich
nun mal auch wieder ein Hauseingang.
Daher ist es nur konsequent, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Sache an
sich reißt und eine Grundsatzentscheidung anstrebt, die für viele Städte
von Bedeutung sein wird.
4 Apr 2011
## AUTOREN
(DIR) Kai von Appen
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