# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung: Endlich Nägel mit Köpfen
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht strebt eine Grundsatzentscheidung zur
       > Videoüberwachung des öffentlichen Raums an. Es ist höchste Zeit dafür.
       
 (IMG) Bild: Ein Zuhause, das vielleicht bald weiterrollen muss: Bauwagenbewohnerin der Gruppe Zomia in Wilhelmsburg
       
       Es dauert manchmal Jahre, bis sich ein Bundesgericht mit einer
       Grundsatzfrage befassen muss oder kann, die eigentlich der Eile bedurft
       hätte. Die Videoüberwachung der Reeperbahn war von Anfang an
       verfassungsrechtlich bedenklich - und kriminalistisch untauglich.
       
       Dennoch ist sie von den Polizeihardlinern durchgepeitscht und in ein Gesetz
       gegossen worden. Gerichte vor Ort tun sich dann schwer, die Auswirkungen zu
       begrenzen. So hatte zwar das Oberverwaltungsgericht der
       Reeperbahn-Anwohnerin in zweiter Instanz zugebilligt, dass auch ihr
       Hauseingang Tabu ist und dem Schutzbereich der informationellen
       Selbstbestimmung unterliegt.
       
       Die Videoüberwachung als Ganzes wollte das Gericht jedoch nicht infrage
       stellen - und ließ von sich aus nicht einmal Rechtsmittel zu. In der
       Verhandlungen philosophierte Richter Joachim Pradel stattdessen darüber,
       wie die Polizei - oder besser gesagt er selbst - aus dem
       verfassungsrechtlichen Dilemma kommt.
       
       Er gab der Polizei mit auf den Weg, die Kameras nicht in der Straßenmitte
       zu installieren, sondern an Hauswänden, sodass die Videoaugen auf die
       Straßenmitte gerichtet seien. Doch in Blickrichtung dahinter befindet sich
       nun mal auch wieder ein Hauseingang.
       
       Daher ist es nur konsequent, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Sache an
       sich reißt und eine Grundsatzentscheidung anstrebt, die für viele Städte
       von Bedeutung sein wird.
       
       4 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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