# taz.de -- Polizei kontrolliert Fahrradfahrer: Lieber rot als tot
       
       > Die Polizei nimmt Radfahrer verstärkt ins Visier. Aber wie viel kostet
       > welches Vergehen? Ein Blick in den Bußgeldkatalog. LKW überrollt Radlerin
       > beim Abbiegen.
       
 (IMG) Bild: Ganz so martialisch werden die laufenden Kontrollen nicht: Berliner Polizisten und ein stadtbekannter älterer Radfahrer
       
       Wohl jeder Radfahrer fährt mal auf der falschen Fahrbahnseite des Radweges
       oder benutzt den Gehweg. In dieser Woche kontrolliert die Polizei solche
       Vergehen verstärkt. "Bis zum 12. April ist die Polizei vor allem an Orten
       präsent, an denen es häufig zu Unfällen mit Fahrradfahrern kommt", sagt
       Polizeisprecher Michael Gassen. Am Adenauerplatz stehe etwa ein
       Polizeiwagen und winke gegebenenfalls RadfahrerInnen aus dem Verkehr. Es
       folge, je nach Einzelfall, Informationsgespräch, Verwarnung oder Bußgeld.
       
       Doch wie viel kostet es zum Beispiel, über den Gehweg zu fahren statt auf
       der Straße? Laut Bußgeldkatalog für Radfahrer 10 Euro. Teurer wird es, wenn
       andere VerkehrsteilnehmerInnen beteiligt sind: Wenn eine Radfahrerin etwa
       vor einem Fußgänger auf dem Gehweg fährt und ihn dadurch behindert, beträgt
       das Bußgeld 15 Euro. Als "Gefährdung anderer" zählt laut Polizeisprecher
       folgendes Szenario: Der Radfahrer prescht auf dem Gehweg heran, der
       Fußgänger kann sich nur noch durch einen Sprung zur Seite retten. In diesem
       Fall müsste der Radfahrer 20 Euro zahlen. Fährt der Radfahrer den Fußgänger
       um, sind 25 Euro fällig.
       
       Kompliziert wird es bei der roten Ampel: Wer sie überfährt, wenn sie grade
       umgesprungen ist, muss 45 Euro zahlen und bekommt dazu einen Punkt in
       Flensburg. Alle Bußgelder, die höher sind als 40 Euro, werden mit einem
       Punkt in Flensburg geahndet. Bei RadfahrerInnen, die keinen Führerschein
       besitzen, wird der Punkt vorgemerkt.
       
       Wer eine rote Ampel überfahren hat und andere dadurch gefährdet, muss 100
       Euro zahlen - 120 Euro wenn er dabei mit einem Fußgänger oder einem Auto
       kollidiert. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, sind ebenfalls
       100 Euro fällig. Die Polizei misst die Sekundenzahl vor Ort oder sie muss
       durch Zeugenaussagen bestätigt werden. War die Ampel länger als eine
       Sekunde rot und der Radfahrer provoziert einen Unfall, muss er 180 Euro
       zahlen.
       
       Laut Polizeistatistik gab es im vergangenen Jahr 996 Unfälle, die
       RadfahrerInnen verschuldeten, weil sie auf der falschen Fahrbahnseite oder
       auf dem Gehweg fuhren, sowie 1.193 Unfälle, die AutofahrerInnen durch
       falsches Abbiegen verursacht haben und an denen RadfahrerInnen beteiligt
       waren.
       
       Die Polizei kontrolliere deshalb auch AutofahrerInnen und prüfe, ob sie
       beim Abbiegen Rücksicht nehmen, erklärt Polizeisprecher Gassen.
       
       Der Berliner Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die
       Verkehrskontrollen. "Wenn ein Radfahrer auf dem Bürgersteig fährt, ist das
       ärgerlich, kostet aber keine Menschenleben", sagt Sarah Stark,
       ADFC-Landesvorsitzende zur taz. Wichtiger sei es, Unfallursachen zu
       bekämpfen, die schwere und tödliche Folgen haben. Bei solchen Unfällen
       seien hauptsächlich Autofahrer schuld.
       
       Bei den aktuellen Polizeikontrollen werden auch technische Mängel am
       Fahrrad geahndet. Ob Licht, Klingel oder Bremsen - ist eines der Teile
       kaputt, muss der Radbesitzer 10 Euro zahlen. Das geringste Bußgeld beträgt
       übrigens 5 Euro, der Tatbestand: freihändig fahren.
       
       5 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mirjam Schmitt
       
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