# taz.de -- Kommentar Stalking-Urteil: Psychoterror ist kein Kavaliersdelikt
       
       > Stalking-Opfer gehen auch künftig leer aus. Mit diesem Urteil haben die
       > Kasseler Richter die Chance vergeben, das Entschädigungsrecht sinnvoll
       > weiterzuentwickeln.
       
       Wer Opfer einer Gewalttat wird, kann eine staatliche Opferrente und
       Ausgleich der beruflichen Schäden erhalten. Das sieht das
       Opferentschädigungsgesetz (OEG) vor. Langjähriger Psychoterror genügt
       hierfür aber nicht, entschied jetzt das Bundessozialgericht. Stalking-Opfer
       gehen auch künftig leer aus. Mit diesem Urteil haben die Kasseler Richter
       eine Chance vergeben. Statt das Entschädigungsrecht sinnvoll
       weiterzuentwickeln, legen sie es eng und kleinherzig aus.
       
       Der Staat gewährt Opferrenten, weil er nicht in der Lage war, die Opfer von
       Gewalttaten wirksam zu schützen. Deshalb haben sie besonderen Anspruch auf
       staatliche Solidarität, auch wenn der Staat den Schaden nicht selbst
       verursacht hat. Dieser Gedanke aber gilt bei Stalking-Opfern in besonderem
       Maße.
       
       Wenn ein Stalker sein Opfer über Monate, teilweise Jahre hinweg
       terrorisiert, erlebt dieses den Staat ebenfalls als ohnmächtig. Dass das
       Vertrauen des Opfers in den Schutz durch die Rechtsordnung lange Zeit
       enttäuscht wird, ist beim Stalking fast zwangläufig, weil Polizei und
       Justiz erst eingreifen können, wenn die Belästigungen exzesshaft werden.
       
       Doch es nützt nichts, nun lange über das Urteil des Bundessozialgericht zu
       räsonieren. Wenn die Richter sagen, der Wortlaut des
       Opferentschädigungsgesetz hindere sie an einer großzügigen Lösung, dann
       muss eben das Gesetz geändert werden. So wie Stalking vor vier Jahren als
       Straftatbestand eingeführt wurde, so muss der beharrliche Psychoterror nun
       auch im OEG als Grundlage für staatliche Opferrenten benannt werden.
       
       Stalking ist wirklich kein Kavaliersdelikt. Das sollte der Staat auch dort
       bekennen, wo es ihn Geld kostet. Zuständige Ministerin ist Ursula von der
       Leyen, bezahlen müssen am Ende die Länder.
       
       7 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Stalking
       
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