# taz.de -- Anti-Terror-Gesetze: Verlängern sicher, verschärfen möglich
       
       > Innenminister Friedrich will das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet
       > verlängern. Damit provoziert er einen neuen Streit in der Koalition.
       
 (IMG) Bild: Innenminister Hans-Peter Friedrich posiert mit Bundespolizisten. Sie könnten von seinem neuen Gesetzentwurf profitieren.
       
       BERLIN taz/dpa/dapd | Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
       plant, das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet weiterlaufen zu lassen. Das
       berichtete die Zeitung Die Welt am Donnerstag mit Verweis auf einen ihr
       vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Die Behauptung
       der Welt, Friedrich plane mit seinem Gesetzentwurf eine Verschärfung der
       Anti-Terror-Gesetze, wies der Unionspolitiker jedoch zurück. Friedrichs
       Vorstoß provoziert einen Streit in der Regierungskoalition. Führende
       Vertreter der FDP hatten zuvor mehrfach betont, dass sie weder eine
       pauschale Verlängerung noch eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze
       unterstützen würden.
       
       Die Anti-Terror-Gesetze wurden als Reaktion auf den 11. September 2001
       verabschiedet und sollten zum Jahresende auslaufen. Sie erlauben den
       Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, um auf Daten von Unternehmen, Bürgern
       und Behörden zuzugreifen. Bis spätestens Juni muss die schwarz-gelbe
       Koalition über die Verlängerung der Gesetze entscheiden, die einst von der
       rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurden.
       
       Friedrich gab seinem Gesetzentwurf den Namen "Rechtsschutzstärkungsgesetz".
       Neben der unbefristeten Verlängerung des Terrorbekämpfungsgesetzes sieht
       der Entwurf laut Welt vor, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in vier
       Bereichen zu stärken, unter anderem bei der Möglichkeit, Auskünfte von
       Luftfahrtunternehmen, der Finanzbranche und Telediensten einzuholen. Dass
       sich daraus eine Verschärfung der Gesetze ergebe, wies Friedrich jedoch im
       Laufe des Donnerstags zurück. "Ich plane keine Verschärfung der
       Anti-Terror-Gesetze", ließ er einen Ministeriumssprecher mitteilen.
       
       ## Kontrolle druch die G10
       
       Das Gegenteil sei der Fall und an vielen Stellen eine bessere Kontrolle
       durch die G10-Kommission geplant. Die G10-Kommission des Bundestages
       entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher Maßnahmen
       der Nachrichtendienste im Bereich des Brief-, Post- und
       Fernmeldegeheimnisses. Friedrich betonte: "Die aktuelle Sicherheitslage
       allerdings erlaubt keine Aufhebung der von Rot-Grün verabschiedeten
       Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das will."
       
       Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz,
       reagierte mit deutlichen Worten auf den Gesetztentwurf: "Einem
       Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet
       verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Gerade die
       Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer belastbaren Rechtfertigung, nicht
       deren Verteidigung." Bevor eine Verlängerung im Raum stünde, gelte es
       zunächst, die Notwendigkeit der einzelnen Befugnisse zu untersuchen.
       Nachdem Friedrich die Behauptung, er wolle die Gesetze verschärfen,
       abgestritten hatte, ließ das Bundesjustizministerium verlauten: "Wenn die
       Verschärfungen der Anti-Terror-Gesetze nun tatsächlich vom Tisch sein
       sollten, ist das natürlich positiv. Das dürfte den weiteren Verlauf der
       schwierigen Abstimmungsgespräche befördern."
       
       Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, mahnte an, dass
       ihn das Innenministerium umgangen und er nur durch Zufall von dem
       Gesetzentwurf erfahren habe. Schaar hätte eigentlich ein Recht auf
       Mitwirkung an dem Gesetzentwurf gehabt, doch Friedrich hatte den
       Datenschützer umgangen, indem er den Gesetzentwurf umbenannte und ihn als
       "förmliche Formulierungshilfe" an das Kanzleramt und die übrigen
       Ministerien sandte. Auch inhaltlich kritisierte Schaar den Gesetzentwurf.
       In einem Brief an Friedrich schrieb er, der "regierungsinterne
       Evaluierungsbericht" enthalte keine Grundlage für die geplante
       "vollständige Entfristung" der Anti-Terror-Gesetze: "Den Entwurf lehne ich
       daher mit Nachdruck ab." SFI
       
       21 Apr 2011
       
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