# taz.de -- Kommentar rechter Bombenbastler: Nazis nicht "staatsgefährdend"
       
       > Der rechte Bombenbastler bekommt keine Strafe. Warum soll ein Angriff auf
       > die Antifa weniger staatsgefährdend sein als islamistische Bomben in der
       > U-Bahn?
       
       Deutschland ist auf dem Weg in den Präventionsstaat: Immer häufiger lässt
       der Gesetzgeber die Strafbarkeit schon im Vorfeld gefährlicher Handlungen
       beginnen. Doch dann soll ein badischer Neonazi straflos ausgehen, so das
       Landgericht Freiburg, obwohl er 22 Kilo Zutaten zum Bombenbau angesammelt
       hat.
       
       Auf den ersten Blick wirkt die Freiburger Entscheidung überzeugend. Für das
       "Vorbereiten eines Sprengstoffverbrechens" verlangt sie einen konkreten
       Tatplan - und der ist bisher nicht nachweisbar. Ob der Neonazi das linke
       Zentrum KTS, einzelne Aktivisten oder gar den Freiburger DGB-Vorsitzenden
       angreifen wollte, war wohl noch offen.
       
       Auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz liegt nicht vor, denn der
       Neonazi hatte bislang nur die Zutaten gekauft. Fertiggemixten Sprengstoff
       fand die Polizei nicht.
       
       Doch was ist mit dem jüngsten Antiterrorparagrafen im Strafgesetzbuch? Er
       verbietet seit 2009 die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat". Gemeint ist damit nicht nur der Besuch von terroristischen
       Ausbildungslagern, sondern auch der Kauf von Sprengstoffkomponenten. Ein
       genauer Tatplan ist nicht erforderlich.
       
       Paragraf 89a passt also auf diesen Fall. Dies zeigt: Die damalige Kritik
       der Linkspartei, hier werde nur eine böse Gesinnung bestraft, war falsch.
       Wenn aus Komponenten binnen weniger Stunden eine Rohrbombe hergestellt
       werden kann, ist die Gefahr durchaus konkret und es wird zu Recht mit
       Strafe gedroht.
       
       Allerdings wollten Staatsanwaltschaft und Landgericht jetzt die
       Strafvorschrift nicht anwenden: Ein Angriff auf die Antifa sei nicht
       "staatsgefährdend". Das Gesetz wurde gemacht, um etwa islamistische Bomben
       in der U-Bahn schon im Ansatz zu verhindern. Warum soll dann aber ein
       rechter Bombenanschlag auf linke Gegner weniger staatsgefährdend sein?
       
       25 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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