# taz.de -- Koalition streitet über Terrorbekämpfung: Schaukampf um Antiterrorgesetze
> Die Koalition streitet über die Verlängerung von Regelungen, die Terror
> bekämpfen sollen. Doch die meisten Gesetze, die seit 2001 beschlossen
> wurden, gelten dauerhaft - und der Rest ist harmlos.
(IMG) Bild: Bei der Debatte um die Anti-Terror-Gesetze geht es auch um die Befugnisse der Polizei
FREIBURG taz | Nur ein kleiner Teil der Antiterrorgesetze, die seit 2001
beschlossen wurden, läuft demnächst aus und muss verlängert werden. Alle
wichtigen Antiterrorgesetze wurden einst dauerhaft beschlossen und sind
deshalb auch nicht Gegenstand der Koalitionsdebatte.
Deshalb ist zum Beispiel für folgende Gesetze keine Verlängerung
erforderlich:
* neue Strafvorschriften gegen ausländische terroristische Vereinigungen (§
129b) und gegen den Besuch von terroristischen Ausbildungslagern (§ 89a)
* neue Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für die Abwehr von
internationalen Terrorgefahren, inklusive Befugnis zur heimlichen
Ausspähung von Computern
* Einrichtung eines Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) der
Sicherheitsbehörden
* Einrichtung einer Antiterrordatei als gemeinsame Datenbank von 38
deutschen Sicherheitsbehörden
Die Verlängerungsdiskussion bezieht sich nur auf das
Terrorismusbekämpfungsgesetz, das 2002 beschlossen, 2006 verlängert wurde
und am 11. Januar 2012 ausläuft.
Im Wesentlichen geht es bei dem Gesetz, das viele andere Gesetze geändert
hat, um folgende Befugnisse:
* Die Nachrichtendienste (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst,
Militärischer Abschirmdienst) dürfen bei Banken, Postdienstleistern,
Fluggesellschaften, Telefon- und Internetfirmen heimlich Informationen über
Terrorverdächtige und Extremisten abfragen.
* Personen, die bei Infrastruktureinrichtungen wie Kraft- oder Wasserwerken
an sicherheitsrelevanten Posten arbeiten, müssen sich einer
Sicherheitsüberprüfung unterziehen, um Sabotage von innen zu verhindern.
Es geht also um Regelungen, bei denen man sich wundert, dass sie erst nach
2001 eingeführt wurden und nicht schon früher. Innenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) schlägt nun vor, dass diese Befugnisse nicht nur verlängert
werden, sondern künftig dauerhaft gelten sollen. Er stützt sich dabei auf
ein Gutachten des Rechtsprofessors Heinrich Amadeus Wolff, der die
Entfristung empfahl. Er war gemeinsam von Innen- und Justizministerium mit
der Evaluierung betraut worden.
Außerdem will Friedrich das Terrorbekämpfungsgesetz in mehreren Punkten
verschärfen. So sollen Unternehmen, die Fragen der Geheimdienste nicht
beantworten, künftig ein Bußgeld bezahlen. Außerdem sollen die
Nachrichtendienste bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) nachfragen können, welche Konten ein Verdächtiger überhaupt hat.
Einen ersten Gesetzentwurf hat Friedrich "Rechtsschutzstärkungsgesetz"
genannt, weil er auf Vorschlag von Wolff auch die Kontrolle der
Geheimdienste durch parlamentarische Gremien etwas verbessern wollte.
Bis zum Sommer wollen CDU/CSU und FDP nun versuchen, einen Entwurf zu
erarbeiten. Angesichts der eher drittrangigen Inhalte sollte das gut
möglich sein. Dass derzeit so heftig diskutiert wird, zeigt, dass es vor
allem um symbolische Politik geht. So ist die Debatte über das
Terrorbekämpfungsgesetz eng mit der über die Vorratsdatenspeicherung
verknüpft, obwohl diese laut Polizei auch zur Bekämpfung von
Kinderpornografie und anderen nichtterroristischen Straftaten eingesetzt
werden soll.
Die Vorratsspeicherung beruht auf einer EU-Richtlinie, die Deutschland
umsetzen muss. Die Union drängt darauf, während die FDP dies so lange wie
möglich verhindern will. Derzeit gibt es in Deutschland keine
Vorratsspeicherung, weil das Verfassungsgericht im März 2010 die Umsetzung
der großen Koalition beanstandet hat.
2 May 2011
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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