# taz.de -- Bestechung unter Ärzten: Flugreisen, Autos oder Bares
       
       > Wie oft bei Ärzten betrogen, bestochen oder falsch abgerechnet wird,
       > können die Ermittler der Kassen kaum abschätzen. Selten können sie
       > wirklich etwas tun.
       
 (IMG) Bild: Schwer nachweisbar: Bestechung unter Ärzten.
       
       BERLIN taz | Bestechlichkeit und Bestechung zwischen Ärzten auf der einen
       und Pharmafirmen, Apothekern, Sanitätshäusern, Rehazentren oder
       Heilmittelherstellern auf der anderen Seite gehören seit Jahren zum Alltag
       der Antikorruptionsermittler der Krankenversicherungen. Seit 2004 ist jede
       Krankenkasse und jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) als
       Interessenvertreterin der rund 120.000 niedergelassenen Ärzte nach dem
       Sozialgesetzbuch V verpflichtet, eine solche Task Force zur Ermittlung von
       Fehlverhalten der verschiedenen Akteure im Gesundheitssystem einzurichten.
       
       Strafrechtlich relevante Verdachtsfälle müssen die internen Fahnder den
       Staatsanwaltschaften melden. Standesrechtlich besteht die Möglichkeit, den
       Ärzten bei besonders gravierendem Fehlverhalten die kassenärztliche
       Zulassung zu entziehen.
       
       Wie groß der Handlungsbedarf ist und wie schwierig die Ahndung
       offensichtlicher Bestechung von Ärzten aufgrund der bislang unklaren
       Gesetzeslage war, zeigt eine Umfrage der taz bei der AOK Niedersachsen, der
       TKK in Hamburg und der KKH-Allianz in Hannover. Nachfolgend eine Auswahl
       von Fällen der drei Kassen von 2010 und 2011, die aus
       ermittlungstechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert
       wurden:
       
       Ein Arzt verordnet gezielt bestimmte Medikamente einer bestimmten
       Pharmafirma. Im Gegenzug finanziert ihm diese Firma den Besuch einer
       Fachtagung in Chicago mit First-Class-Flug und Beiprogramm. Der Arzt kann
       das Ticket auch in Business oder Economy umbuchen und das restliche Geld
       einstecken.
       
       Ein Arzt steuert Rezepte und Verordnungen über Hilfsmittel an ein
       bestimmtes Sanitätshaus und erhält dafür einen Mietwagen, Flachbildschirme
       und die Kosten für die Praxis-EDV.
       
       Ein Arzt verordnet gezielt Medikamente einer bestimmten Firma. Die
       "Kick-backs", also die Barbelohnungen für den Arzt, werden in der Schweiz
       oder in Österreich auf den Namen eines Verwandten oder Bekannten
       gutgeschrieben. Der Arzt erhält eine Bankkarte und kann das Geld in
       Deutschland abheben. Er kann auch den "BAT-Tarif" ("Bar auf Tatze" -
       Ermittlerjargon) nutzen.
       
       ## Geschäfte mit den Apotheken
       
       Ein Arzt steuert Verordnungen bestimmter teurer Medikamente an eine
       bestimmte Apotheke. Im Gegenzug finanzieren ihm die Apotheke und das
       begünstigte Pharmaunternehmen eine Arzthelferin. In einem anderen Fall
       erhält der Arzt von der Apotheke kostenlos einen BMW. Oder die Praxismiete.
       
       Der Arzt verordnet gezielt bestimmte Hilfsmittel und bekommt im Gegenzug
       Geld oder Geräte wie Laser oder MRT-Liegen, mit denen er wiederum
       IGeL-Leistungen erbringt, Leistungen, die in Ermangelung eines
       wissenschaftlichen Nutzennachweises von den Kassen nicht bezahlt werden,
       sondern von den Patienten bezahlt werden müssen. Ein Arzt steuert die
       Rezepte für Sprechstundenbedarf (Salben, Tropfen, Verbandsmittel) gezielt
       an eine bestimmte Firma und erhält als Gegenleistung den Praxisbedarf
       (Röntgengeräte, Reinigungsmittel, Ultraschallgel), den er eigentlich selbst
       bezahlen muss, kostenlos.
       
       Ein Arzt erhält pro Verordnung eines bestimmten Krebsmedikaments von dem
       Produzenten eine Vergütung von 100 Euro, getarnt als Beraterhonorar oder
       Anwendungsbeobachtungen. Ein Rehazentrum schreibt Ärzte, Betreff
       "Verordnungspauschale", persönlich an und bietet ihnen 100 Euro für jeden
       überwiesenen Patienten. Und: "Selbstverständlich steht Ihnen auch unser
       Wellnessbereich kostenlos zur Verfügung."
       
       Wie oft betrogen, bestochen oder falsch abgerechnet wird, kann nicht einmal
       geschätzt werden. Betrug oder Bestechung, erklärt Frank Keller, ehemaliger
       Polizist und Leiter der Stelle "Fehlverhalten im Gesundheitswesen" der
       Techniker Krankenkasse in Hamburg, sind Kontrolldelikte. Das heißt, ein
       Skandal kann nur dann bekämpft werden, wenn er überhaupt erkannt wird und
       überprüfbar ist.
       
       ## 500 Millionen Verordnungen jährlich
       
       Den Ermittlern liegen aber zunächst lediglich die Abrechnungsunterlagen für
       Medikamente, Heilmittel, Therapien usw. vor - 500 Millionen Verordnungen
       sind es bundesweit jährlich nach Angaben der Kassenärztlichen
       Bundesvereinigung. Ihnen stehen bei gut ausgestatteten Kassen wie der TK
       Task Forces mit 15 Mitgliedern gegenüber.
       
       Die Datenflut, klagen viele Ermittler, sei erstens von EDV-Systemen kaum zu
       erfassen. Zweitens sage sie noch nichts darüber aus, welche Abrechnung
       möglicherweise aufgrund einer Vergünstigung zustande kam. Daran dürfte sich
       auch nach dem BGH-Urteil wenig ändern: Das deutsche Gesundheitswesen, in
       dem jährlich etwa 170 Milliarden Euro verteilt werden, ist ein System der
       Selbstverwaltung; unter den Akteuren gilt der Vertrauensgrundsatz; das hat
       sogar das Bundessozialgericht festgestellt.
       
       Die Ermittler sind auf Tipps sogenannter Whistleblower angewiesen; oft sind
       dies betrogene Ehefrauen, geschasste Arzthelferinnen, zerstrittene
       Kompagnons oder einfach Konkurrenten, sagt Keller. Doch selbst wenn es gut
       laufe, sei damit noch keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung, geschweige
       denn eine richterliche Verurteilung garantiert, so die Ermittler von AOK,
       KKH und TK, denn teils werde die Brisanz von den Juristen schlichtweg
       verkannt. TK-Chefermittler Keller sagt: "Hilfreich wären Staatsanwälte, die
       auf das Gesundheitswesen spezialisiert wären."
       
       5 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ärzte
       
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