# taz.de -- Entscheidung am Europäischen Gerichtshof: Gleiche Rente für Homopaare
       
       > Der Europäische Gerichtshof beendet die Diskriminierung von
       > Lebenspartnern bei der Zusatzversorgung. Die Homopartnerschaft sei mit
       > Hetero-Ehen gleichsetzbar.
       
 (IMG) Bild: Dürfen nicht weniger Rente kriegen: Homosexuelle bei Trauung in Hannover.
       
       FREIBURG taz | Eingetragene HomopartnerInnen müssen bei Besoldung und Rente
       mit Verheirateten gleichgestellt werden. Dies hat jetzt der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Grundsatzurteil angeordnet. Die
       Klage war vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) unterstützt
       worden.
       
       Ausgelöst hat das Urteil der Verwaltungsangestellte Jürgen Römer, der von
       1950 bis zum Ruhestand 1990 für die Stadt Hamburg arbeitete. Ab 1969 lebte
       er mit seinem Freund zusammen, den er nach Einführung der eingetragenen
       Partnerschaft 2001 heiratete. Römer bekam aber dennoch rund 300 Euro
       weniger Ruhegehalt, als wenn er eine Frau geheiratet hätte. Die Stadt
       begründete dies mit Regelungen des Hamburger Zusatzversorgungsgesetzes.
       Römer klagte vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen die Diskriminierung.
       Die Hamburger Richter legten den Streit beim EuGH in Luxemburg vor, weil es
       um die Auslegung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ging.
       
       Der EuGH stellte nun fest, dass die Ungleichbehandlung unzulässig ist. Die
       Situation von eingetragenen Homopartnern und Verheirateten sei im
       Wesentlichen gleich. Insbesondere hätten Homopaare die gleichen Fürsorge-
       und Unterstützungspflichten wie in einer traditionellen Ehe. Es gebe daher
       keine Rechtfertigung für unterschiedliche Rentenbezüge, so der EuGH. Römer
       kann nun rückwirkend zum Dezember 2003 den monatlichen Differenzbetrag von
       rund 300 Euro nachfordern. Der EuGH wählte diesen Stichtag, weil bis zum
       Dezember 2003 das EU-Antidiskriminierungrecht in nationales Recht
       umzusetzen war.
       
       Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2009 in einem ählichen
       Fall bereits zugunsten von Homopartnerschaften entschieden. Damals ging es
       ebenfalls um die Zusatzversorgung der Pensionäre im öffentlichen Dienst.
       Allerdings gilt in Hamburg eine Sonderregelung, sodass das Karlsruher
       Urteil nicht direkt wirkte.
       
       Die Gleichstellung Homosexueller war zunächst vor allem von der Politik
       ausgegangen: In Deutschland beschloss Rot-Grün 2000 das Gesetz über die
       eingetragenen Partnerschaften. Auf europäischer Ebene wurde ein
       Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung eingeführt.
       
       Eine weitergehende Gleichstellung wurde von den Gerichten zunächst nicht
       forciert. Diese verwiesen vielmehr auf den Gestaltungsspielraum des
       Gesetzgebers. Erst 2008 forderte der EuGH eine Gleichbehandlung bei
       gleichen Sachverhalten, überließ die nähere Bestimmung aber zunächst den
       nationalen Gerichten. In Deutschland rechtfertigte damals der Zweite Senat
       des Bundesverfassungsgerichts noch die Ungleichbehandlung, weil
       Homosexuelle keine Kinder bekommen könnten. Damit machte aber der Erste
       Senat des Verfassungsgerichts ein Jahr später Schluss und verlangte
       Gleichbehandlung. Insofern ist es nur konsequent, dass nun auch der EuGH
       die Gleichstellung offensiv einfordert.
       
       10 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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