# taz.de -- Kolumne Pressschlag: Verbrechen gegen die Sportlichkeit
       
       > Sportbetrug ist nicht strafbar. Zwar werden Betrüger angeklagt, doch
       > dabei geht es eher um Geld und Ökonomie, nicht um Verbrechen gegen den
       > edlen Sport.
       
       Fünfeinhalb Jahre Knast. Ante S. und sein Kumpan Mario C., die größten
       Wettbetrüger in der Geschichte des deutschen Fußballs, die Spieler und
       Schiedsrichter zur Manipulation angestiftet haben, sie sollen lange
       weggesperrt werden, so hat es Richter Wolfgang Mittrup im Verfahren am
       Bochumer Landgericht entschieden. Staatsanwalt Andreas Bachmann war
       zufrieden mit dem Urteil, obwohl er für sieben Jahre Haft plädiert hatte.
       Als "Feinde des Sports" hatte er den einschlägig vorbestraften S. und den
       mehrfach in anderen Fällen vorbestraften C. bezeichnet. Feinde des Sports!
       Viel schlimmer geht es hierzulande nicht. War Bachmann nach der
       Urteilsverkündung so zufrieden, weil es der deutschen Justiz gelungen ist,
       ein Zeichen im Kampf gegen den internationalen Sportterrorismus zu setzen?
       
       Moment mal! Was wurde eigentlich verhandelt in Bochum? Es ging jedenfalls
       nicht um Verbrechen gegen die Sportlichkeit. Das ist, auch wenn das manche
       bedauern mögen, kein Straftatbestand. Es ging um gewerbsmäßigen Betrug. Die
       beiden Verurteilten sollen dabei einen Schaden von jeweils etwa 2 Millionen
       Euro verursacht haben. Geschädigt wurden angeblich Wettbüros. Darum ging es
       im Bochumer Prozess. Auch wenn es sich im Plädoyer des Staatsanwalts anders
       anhörte: Es ging nicht um den Sport, nicht um Fairness, und schon gar nicht
       um den Betrug am arglosen Sportsfreund.
       
       "Solche Spieler gehören für mich ins Gefängnis." Das hat Claus-Dieter
       Wollitz gesagt, der Trainer des VfL Osnabrück war, als einer seiner Spieler
       mit den betrügerischen Zockern ins Geschäft gekommen ist. Er hat dies
       gesagt, weil er das Urteil des DFB-Sportgerichts für diesen Spieler, Marcel
       Sch., für lächerlich hielt. Der wurde im August 2010 für 33 Monate
       gesperrt, weil er sich bereit erklärt hatte, die Ergebnisse von vier
       Punktspielen des VfL zu beeinflussen. Für Wollitz wiegt das Verhalten von
       Sch. auch deshalb so schwer, weil der VfL in jener Saison, weil drei
       Pünktchen fehlten, aus der 2. Bundesliga abgestiegen ist. Er muss sich
       fragen, ob Osnabrück nicht vielleicht die Klasse gehalten hätte, wenn sich
       dieser Sch. nicht auf einen Deal mit Schiebern wie S. oder C. eingelassen
       hätte. Ein Fall für den DFB, möchte man meinen. Wettbewerbsverzerrungen
       wird der Verband ja wohl zu verhindern versuchen.
       
       Macht er aber nicht. Nur wer rechtzeitig vor Saisonende eine Manipulation
       nachweisen kann, hat das Recht auf eine Spielwiederholung. Im Fall
       Osnabrück ging es um die Saison 2008/2009. Die war im Frühjahr vorbei. Im
       Herbst 2009 ging die Staatsanwaltschaft Bochum mit ihren
       Ermittlungsergebnissen an die Öffentlichkeit. Pech für Osnabrück.
       
       Auch im ersten Wettskandal um S., der damals mit dem Schiedsrichter Robert
       H. zusammengearbeitet hat, ging es dem DFB nicht um sportliche
       Gerechtigkeit. Damals wurde der Hamburger SV von H. aus dem Pokalwettbewerb
       herausgepfiffen. Zu Wiederholungsspielen kam es nicht. Zur Entschädigung
       durfte der HSV ein Länderspiel veranstalten. Fairness auf dem Platz war dem
       DFB damals so wurscht, wie sie ihm heute ist. Wie gut, mag man sich im
       Verband denken, dass sich darum jetzt die Staatsanwaltschaft kümmert und
       Verbrecher als "Feinde des Sports" brandmarkt.
       
       20 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Rüttenauer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Marathon
       
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