# taz.de -- E-Petition gegen Pfefferspray-Einsätze: "Verbieten sollte man das!"
       
       > Immer wieder gerät die Polizei wegen des übertriebenen Einsatzes von
       > Pfefferspray in die Kritik. Eine E-Petition will ihn dem
       > Schusswaffengebrauch gleichsetzen lassen.
       
 (IMG) Bild: Pfefferspray-Einsatz am 1. Mai 2009 in Berlin.
       
       BERLIN taz | Pfuideibel, dieses Pfefferspray. Eine dicke Dröhnung, ein
       kurzer Atemzug und fieses Beißen im Gesicht - das sind immer häufiger
       Begleiterscheinungen unübersichtlicher Demonstrationssituationen. Weil die
       großzügige Dosierung von Pfefferspray bei Polizeieinsätzen in den letzten
       Monaten immer wieder in die Kritik geriet, fordert eine Göttinger
       Bürgerrechtsinitiative nun das Verbot des Einsatzmittels.
       
       Mit einer
       [1][//epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petitio
       n=17847:E-Petition beim Deutschen Bundestag] setzt sich die Initiative
       "BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz" dafür ein, dass die Verwendung
       der umstrittenen Substanz dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt wird.
       Hintergrund sind zahlreiche Einsätze, die jüngst für öffentliche Debatten
       sorgten. So hatte die Polizei während des letzten Castor-Transportes im
       Wendland im November 2010 massenhaft Pfefferspray gegen Demonstranten
       eingesetzt.
       
       Im Februar brachte die Polizei im Rahmen der Blockaden des
       Neonzai-Aufmarschs in Dresden sogenannte "Pepperballs" zum Einsatz. Das
       sind mit Reizstoff geladene Kügelchen, die per Gewehr verschossen werden
       können.
       
       Zuletzt hatte die Polizei am 1. Mai in Berlin wiederholt Demonstranten mit
       Pfefferspray attackiert und damit bis zu 200 Verletzte produziert. Der
       Berliner Polizeipräsident hatte daraufhin die einem Feuerlöscher ähnlichen,
       sehr großen neuen Einsatzmodelle RSG8 kritisiert und einen zurückhaltenden
       Umgang mit dem Reizstoff angemahnt. Vereinzelt wurde in der Vergangenheit
       auch von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray
       berichtet.
       
       "Bei Demonstrationen, Sitzblockaden und Verhaftungen setzt die Polizei
       immer häufiger in großem Umfang Pfefferspray ein", sagt Roland Laich von
       der Göttinger Initiative. "Dabei handelt es sich um ein potenziell
       tödliches Reizmittel, dessen Wirkungen kaum belastbar erforscht sind."
       
       ## Erhöhte Gefahr für Asthmatiker und Allergiker
       
       Tatsächlich ist auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages
       in einer Ausarbeitung vom November 2010 zu dem Ergebnis gekommen, dass für
       Asthmatiker, Allergiker und blutdrucklabile Personen eine erhöhte Gefahr
       indirekter gesundheitlicher Folgen bestehe. Darin verweist der
       Wissenschaftliche Dienst auch auf Fälle, bei denen unter Drogeneinfluss
       stehende Menschen aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray ums Leben
       gekommen seien.
       
       In der Online-Petition fordern die Petenten daher: "Pfefferspray soll
       künftig nur noch ausschließlich zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für Leib
       und Leben der PolizistInnen erlaubt sein und die Verwendung dem
       Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden. Durch die dann erforderliche
       Dokumentationspflicht eines Pfeffersprayeinsatzes kann dessen
       Rechtmäßigkeit im Nachhinein überprüft werden."
       
       Bislang unterzeichneten gut 2.000 Menschen die Petition, die auf der
       Homepage des Bundestages noch bis zum 7. Juli mitgezeichnet werden kann.
       Damit über sie im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich beraten
       wird, sind allerdings 50.000 Unterschriften nötig. Sollte die Petition
       erfolgreich sein, müsste der Petitionsausschuss des Bundestags darüber
       beraten, ob und welche Konsequenzen die Parlamentarier für die dem Bund
       unterstellte Bundespolizei daraus ziehen wollen. Außerdem wird der
       Bundestag aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Forderung mittels eines
       Bundesgesetzes Eingang in die Gesetze der Länder finden könnte.
       
       12 Jun 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://https
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Kaul
       
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