# taz.de -- Prozess um Einsatz von Brechmittel: Arzt wird erneut freigesprochen
       
       > Vor mehr als sechs Jahren starb ein Afrikaner in Bremen, nachdem ein
       > Polizeiarzt ihm Brechmittel eingeflößt hatte. Der Mediziner wurde nun zum
       > zweiten Mal freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Freispruch: Das Gericht konnte dem Mediziner keine Schuld nachweisen.
       
       BREMEN taz | Neunzig Minuten schilderte Richter Helmut Kellermann die
       Gründe für sein Urteil. "Wir werden dafür Schläge einstecken", sagte er am
       Ende. Am Dienstag hatte Kellermann in der zweiten Auflage des Prozesses um
       den Brechmitteltod eines Sierra Leoners den Polizeiarzt Igor V. vom Vorwurf
       der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Kellermann kam in der
       Berufungsverhandlung zu exakt demselben Urteil, wie schon 2008 eine erste
       Kammer des gleichen Gerichts.
       
       Deren Freispruch war jedoch 2010 vom Bundesgerichtshof mit harschen Worten
       aufgehoben worden. Kellermann befand nun, dass es "nicht geboten" sei, den
       Polizeiarzt wegen des Todes des mutmaßlichen Dealers Laya Condé zu
       bestrafen. Es sei nicht gelungen, die Todesursache zweifelsfrei
       festzustellen. "Condés Tod kann nicht befriedigend gesühnt werden", sagte
       Kellermann.
       
       Condé war in der Nacht des 26. Dezember 2004 von zwei Polizisten auf der
       Straße festgenommen worden. Sie verdächtigten ihn, Kokainkügelchen
       verschluckt zu haben, um sie vor ihnen zu verstecken. Die Beamten brachten
       Condé in das Bremer Polizeipräsidium und riefen V. hinzu. Es war für alle
       Beteiligten der erste zwangsweise Brechmitteleinsatz. Gemeinsam flößten sie
       Condé den Brechsirup Ipecacuanha und große Mengen Wasser zwangsweise über
       eine Nasensonde ein.
       
       Tatsächlich erbrach Condé insgesamt fünf Kügelchen mit winzigen Mengen
       Kokain. Doch durch die Tortur war sein Zustand zwischendurch so kritisch
       geworden, dass ein Notarzt hinzukommen musste. Da waren die ersten
       Kokainkugeln bereits ausgespien. Der Notarzt stabilisierte Condé
       vorübergehend. Doch statt die "Exkorporation" nun zu beenden, setzte V. sie
       weiter fort - insgesamt über 80 Minuten, bis Condé schließlich hirntot ins
       Koma fiel.
       
       ## Gutachter gegen von Vorerkrankung aus
       
       Ein erster medizinischer Gutachter hatte 2006 festgestellt, dass Condé
       ertrank, weil das Wasser, das der Polizeiarzt im eingeflößte, in seine
       Lunge gelaufen sei. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb neun Monate
       Haft auf Bewährung für V. Die meisten der insgesamt zehn Experten, die das
       Gericht anhörte, stützten diese Version.
       
       Gutachter der Verteidigung glaubten jedoch, dass eine bei einer Obduktion
       festgestellte Schädigung von Condés Herzen für seinen Tod verantwortlich
       sein könnte. In diesem Fall, so das Gericht, treffe den Polizeiarzt keine
       Schuld. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass seine Herzfrequenz abfiel und der
       Hirntod eintrat, weil er Wasser eingeatmet hatte", sagte der Richter. "Aber
       kein Gutachter konnte eine andere Todesursache mit Sicherheit
       ausschließen."
       
       Im ersten Verfahren 2008 war das Bremer Landgericht noch überzeugt, dass
       Condé ertrunken war. Es sprach V. trotzdem frei: Denn der habe wegen
       mangelnder Qualifikation seine "objektiven fachlichen Fehler subjektiv
       nicht erkennen" können.
       
       Condé war bereits der zweite Brechmitteltote in Deutschland. Schon im
       Dezember 2001 war in der Rechtsmedizin der Universitätsklinik
       Hamburg-Eppendorf (UKE) der Nigerianer Achidi John nach einer zwangsweisen
       Brechmittelvergabe gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte damals
       Vorermittlungen geführt, aber niemanden angeklagt.
       
       Gutachter hatten bei der Obduktion von Johns Leiche einen Herzfehler
       festgestellt - ähnlich wie bei Condé. Zum Teil handelte es sich um die
       gleichen Sachverständigen, die von der Verteidigung auch im Bremer
       Verfahren hinzugezogen wurden. Auch der Chef der UKE-Rechtsmedizin,
       Pathologe Klaus Püschel, trat in Bremen als Sachverständiger auf.
       
       ## Zwangsweiser Brechmitteleinsatz verstößt gegen Folterverbot
       
       Im Juli 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
       der Beschwerde eines Afrikaners aus Wuppertal stattgegeben, dem 1993 vier
       Polizisten und ein Arzt Brechsirup per Magensonde einflößten. Der EGMR
       stufte den zwangsweisen Brechmitteleinsatz als "unmenschliche und
       erniedrigende Behandlung" ein und entschied, dass er das Folterverbot der
       Europäischen Menschenrechtskonvention verletze.
       
       "Die Justiz und die Rechtsmedizin hatten sich verrannt", sagte gestern auch
       Kellermann. "Solche Beweissicherung darf es nie mehr geben." Seit Condés
       Tod werden in Bremen Verdächtige, die den Brechsirup nicht freiwillig
       schlucken, für einige Tage in eine Zelle mit einem Spezialklo gesperrt.
       
       Die Anwältin des Toten, dessen Familie als Nebenklägerin am Prozess
       beteiligt war, will in diesen Tagen entscheiden, ob das Urteil überprüft
       werden soll.
       
       14 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Brechmittel
       
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