# taz.de -- Plädoyers im Brechmittelprozess: Eine Frage der Aufmerksamkeit
       
       > Den Polizeiarzt treffe keine Schuld am Tod des mutmaßlichen Kleindealers,
       > sagt die Verteidigung. Die Anklage sieht jede Menge Pflichtverletzungen.
       
 (IMG) Bild: Der angeklagte Arzt Igor V. (links) im März im Landgericht in Bremen.
       
       Schuld sind, wenn überhaupt, die anderen. Die zwangsweise Vergabe von
       Brechmitteln, rief Erich Joester am Dienstag in Erinnerung, sei jahrelang
       von Fachleuten für unbedenklich erklärt und von der Justiz gebilligt
       worden. "Auch in Bremen haben alle Senatoren heftig für diese Maßnahme
       gestritten." Joester verteidigt den Bremer Polizeiarzt Igor V., der Ende
       2004 dem von einer Zivilstreife aufgegriffenen und des Drogenhandels
       verdächtigten Sierra Leoners Laye Condé im Polizeigewahrsam den
       umstrittenen Sirup sowie literweise Wasser in den Magen gepumpt hatte - bis
       dieser kollabierte.
       
       Seit Januar muss sich V. deswegen zum zweiten Mal vor dem Bremer
       Landgericht verantworten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage werfen ihm
       fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Körperverletzung vor. Er habe Condé
       nicht ausreichend untersucht und die vom Europäischen Gerichtshof
       inzwischen als Folter deklarierte Prozedur sogar noch fortgeführt, nachdem
       er selbst einen Notarzt zu Hilfe gerufen hatte, weil Condé "nicht
       ansprechbar" war. "Pflichtverletzungen" V.s hätten dazu geführt, dass Condé
       große Mengen Wasser in die Lunge bekommen hätte und ertrunken sei.
       
       Dieser These trat die Verteidigung am Dienstag vehement entgegen. Die
       Todesursache sei weiter unklar. Die neun Sachverständigen hätten sich in
       wichtigen Punkten widersprochen und ihre Versionen allenfalls als
       "höchstwahrscheinlich" bezeichnet.
       
       Wahrscheinlichkeiten aber reichen nicht aus, um eine Schuld zu beweisen.
       "Es gibt im menschlichen Organismus so viele Abläufe, die wir nicht klären
       können", so Joester. Anders als von der Anklage dargestellt sei V. zudem
       ein "skrupulöser" Mensch. "Jeder kleinste Anhaltspunkt hätte ihn sofort
       dazu gebracht, aufzuhören" - bloß habe es dazu keinerlei Anlass gegeben.
       
       Hätte Condé tatsächlich, wie von der Anklage unterstellt, bei dem
       stundenlangen Erbrechen, Pumpen und Schlucken Wasser in die Lunge bekommen,
       so hätte er husten müssen, sagte Joester. Ein am Dienstag eigens
       vernommener Neurologe bestätigte, der Hustenreflex sei "extrem stabil".
       
       In seinem Plädoyer listete Joester mannigfaltige Indizien dafür auf, dass
       die - von V. nicht zu erkennende - Herzschwäche Condés für dessen Tod
       verantwortlich gewesen sei. Staatsanwalt Nikolai Sauer betonte dagegen,
       dass auch der Neurologe eine "stille Aspiration" ohne Husten explizit nicht
       ausgeschlossen habe.
       
       Er forderte eine neunmonatige Bewährungsstrafe für V. und kritisierte die
       falschen Prioritäten im Beweissicherungsraum: "Alle konzentrierten sich auf
       die Sicherstellung der Drogen-Kügelchen - und nicht auf den
       Gesundheitszustand Condés."
       
       Rechtsanwältin Elke Maleika, welche die Mutter Condés vertritt, sagte, eine
       Verurteilung sei wichtiger als das Strafmaß selbst. Die Verteidigung
       verlangte einen Freispruch. Das Gericht habe "viel zu beraten", sagte
       Richter Helmut Kellermann. Am 14. Juni soll das Urteil verkündet werden.
       
       31 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Armin Simon
       
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