# taz.de -- Flüchtlingsdrama vor Menschenrechtsgericht: Verbotene Abschiebung
       
       > Afrikanische Flüchtlinge klagen in Strassburg gegen Italien wegen
       > Abschiebung ins Folterland Libyen. Das Urteil wird erst in ein paar
       > Monaten erwartet.
       
 (IMG) Bild: Die italienische Küstenwacht im Einsatz vor Lampedusa.
       
       STRASSBURG dpa | Ein Flüchtlingsdrama zwischen Italien und Libyen
       beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
       Straßburg. Ein italienisches Militärschiff hatte eine Gruppe afrikanischer
       Flüchtlinge aus Libyen im Mai 2009 südlich von Lampedusa an Bord genommen
       und nach Tripolis zurückgebracht. Nach dem Flüchtlingsrecht dürfen Menschen
       jedoch nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihnen Folter oder
       Misshandlung drohen.
       
       Die Anwälte der 24 Somalier und Eritreer warfen der italienischen Regierung
       bei der Anhörung am Mittwoch vor, wissentlich gegen das Prinzip des "Non
       Refoulement" (des Verbots der Abschiebung) verstoßen zu haben, zumal die
       Brutalität und Gewalt libyscher Behörden gegen schutzlose Migranten
       hinreichend bekannt sei.
       
       Italien hatte sich mit Libyen über die Rückführung von Flüchtlingen
       verständigt. Wegen des aktuellen Konflikts ist dieser Vertrag jedoch
       suspendiert.
       
       Die Vertreter der Regierung in Rom wiesen die Vorwürfe zurück und nannten
       Libyen ein - zum damaligen Zeitpunkt - "sicheres Land". Das Problem
       illegaler Einwanderung betreffe nicht allein Italien, sondern alle
       EU-Länder, sagte die Regierungsvertreterin Silvia Coppari. Italien habe mit
       der Aktion sein legitimes Recht befolgt, gegen illegale Einwanderer
       vorzugehen und seine Außengrenzen zu sichern.
       
       Mit einem Urteil ist frühestens in mehreren Monaten zu rechnen. Eine
       positive Entscheidung des EGMR hätte europaweite Auswirkungen über die
       EU-Länder hinaus. Die Regierungen müssten Abschiebungen sehr viel
       vorsichtiger handhaben.
       
       Was aus den Flüchtlingen geworden ist, ist kaum zu ermitteln. Die Anwälte
       haben lediglich Kontakt zu drei Personen, in Italien, auf Malta und in
       einem tunesischen Flüchtlingslager. Andere sind verstorben, vermisst oder
       spurlos verschwunden. Manche mussten monatelang unter unerträglichen
       Bedingungen in libyschen Flüchtlingslagern ausharren.
       
       In der EU ist die gemeinsame Asylpolitik ein heißes Eisen, das hin und her
       geschoben wird - wie der kürzliche Konflikt an der Grenze zwischen
       Frankreich und Italien gezeigt hat. Die EU ist angesichts des
       Flüchtlingsstroms bestrebt, ihre Außengrenzen generell strikt abzuriegeln.
       
       22 Jun 2011
       
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